Domainrecht

Domaingrabbing - darf man das wirklich nicht?
04.02.2014, 09:47 Uhr | Domainrecht

Domaingrabbing - darf man das wirklich nicht?
Domaingrabbing - darf man das wirklich nicht?

Die Reservierung von beschreibenden Domains zum späteren Verkauf stellt im Grundsatz eine anerkannte geschäftliche Betätigung und kein sittenwidriges domaingrabbing dar. Dies gilt auch dann, wenn eine sehr ähnliche Domain bereits geschäftlich genutzt wird und registriert ist. Ein Fallbeispiel: „kettenzüge.de vs. kettenzuege.de“.

Vertippt nochmal! Keine Namensverletzung aber Wettbewerbsverstoß bei Tippfehlerdomain
22.01.2014, 09:15 Uhr | Domainrecht

Vertippt nochmal! Keine Namensverletzung aber Wettbewerbsverstoß bei Tippfehlerdomain
Vertippt nochmal! Keine Namensverletzung aber Wettbewerbsverstoß bei Tippfehlerdomain

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Zulässigkeit eines Domainnamens entschieden, der bewusst in einer fehlerhaften Schreibweise eines bereits registrierten Domainnamens angemeldet ist.

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