15.10.2008, 14:49 Uhr |
Verbraucherschutz
Augen auf beim (Flug-)Ticketkauf!!
Der Kläger machte gegen die Beklagte, welche ein Internet-Portal für Reisen betreibt, Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verletzung von vertraglichen Aufklärungspflichten geltend.