18.04.2008, 17:17 Uhr |
Rufnummernmissbrauch
VG Köln: "Tastendruckmodell" bei Telefonwerbung bleibt verboten
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem heute den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss vom 16. April 2008 eine Verbotsverfügung der Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauchs vorläufig bestätigt. Sie betrifft das "Tastendruckmodell" bei Telefonwerbung.