Bereits Mitte letzten Jahres [ *berichtete die IT-Recht Kanzlei* |index.php?id=20060622_Mobilfunk_-_Prepaid-Guthaben_d%FCrfen_nicht_verfallen] , dass Mobilfunkbetreiber Prepaid-Guthaben ihrer Kunden weder nach einer vertraglich festgesetzten Frist noch bei Beendigung des Vertrages löschen dürfen. Leider zeigt jedoch die Praxis der IT-Recht Kanzlei, dass so mancher Mobilfunkbetreiber noch immer erst auf anwaltlichen Druck Prepaid-Guthaben seiner Kunden freigibt.
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