Unberechtigter Schufa-Eintrag

Vorsicht bei ungerechtfertigten Drohungen mit "Schufa-Meldungen"!
29.01.2008, 11:29 Uhr | Unberechtigter Schufa-Eintrag

Vorsicht bei ungerechtfertigten Drohungen mit "Schufa-Meldungen"!
Vorsicht bei ungerechtfertigten Drohungen mit "Schufa-Meldungen"!

Nach Ansicht des AG Plön darf eine "SCHUFA"-Meldung nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass *bestrittene* Zahlungsverpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen und auch entsprechende Drohungen unzulässig sind.

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