Vergaberecht

Vergaberecht: Entscheidung des OLG München zur Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien, Vergabeakte und Projektantenproblematik

Das OLG München hatte drei „Klassiker“ des Vergaberechts zu bearbeiten und dabei eigene Akzente gesetzt. Es ging um folgende Themen: 1. Muss ein Bieter wissen, dass Eignungs- und Zuschlagkriterien nicht vermischt werden dürfen? 2. Wie ordentlich und zeitnah müssen Vergabeakten geführt werden? 3. Wann müssen oder dürfen Projektanten vom Wettbewerb ausgeschlossen werden?

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Vergaberecht: Wann sind Referenzen vergleichbar?

Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts München hat mit Beschluss vom 12. November 2012 (Verg 23/12) zu der Frage Stellung genommen, wann die geforderten Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und dabei der Vergabestelle einen erstaunlich weiten Beurteilungsspielraum eingeräumt.

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Vergaberecht: Wie viele Referenzen sind zu fordern?

Das OLG-Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 12.09.2012 unter anderem befunden, dass es vergaberechtlich zu beanstanden sei, wenn die Vergabestelle lediglich drei Referenzen fordere. Diese Entscheidung ist viel gerügt worden, führt sie doch zur weiteren Verunsicherung der Vergabestelle. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist aber auch aus einem anderen Grund bemerkenswert. Der Vergabesenat entschied, dass zwar eine nicht genügende Referenz nicht gemäß § 19 Abs. 2 S. 1 VOL/A-EG nachgereicht werden dürfe, dass aber auch dennoch eine „Nachreichung“ von Eignungsnachweisen möglich sein könne, wenn dadurch objektiv ein Fehler in den Vergabebestimmungen beseitigt werde und kein Bieter diskriminiert werde.

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Vergaberecht: Die Vermischung von Eignungs- und Leistungskriterien ist hochriskant

Der EuGH hatte in seiner Entscheidung gegen Griechenland (EuGH, Urteil vom 12.11.2009 – Rs. C-199/07) deutlich gemacht, dass eine Vermischung von Eignungs- und Zuschlagsentscheidungen unzulässig ist, da Eignungsprüfung und Wirtschaftlichkeitsprüfung zwei verschiedene Vorgänge darstellen. Die Eignung der Bieter ist alleine in der nach § 19 Abs. 5 EG VOL/A 2009 bzw. § 16 Abs. 5 VOL/A 2009 erforderlichen Prüfung der Eignung der Unternehmen zu bewerten und darf nicht mehr bei der Bewertung der Leistung des Bieters erneut berücksichtigt werden.

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Die Eignungstrias - Überprüfung der Eignung der Bieter im EU-Verfahren

Öffentliche Auftraggeber haben ein verständliches Interesse daran, ihre Aufträge nur an Auftragnehmer zu erteilen, die für die Erbringung der Leistung auch wirklich geeignet sind. In Ausschreibungsbestimmungen werden daher Eignungskriterien festgelegt, die die Anforderung an die Eignung von Bewerbern oder Bietern (Teilnehmer) für eine Beteiligung an einem Wettbewerb um öffentliche Aufträge festlegen. Nur wenn Teilnehmer diese Eignungskriterien erfüllen, erfolgt eine Bewertung ihres Angebotes.

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