Gewährleistungsansprüche: Auch bei Schwarzarbeit?
Illegaler, aber beliebter Trick, vor allem bei Hausbesitzern: Eine so genannte „Ohne-Rechnung-Abrede“, um Steuern zu sparen – also Schwarzarbeit der beauftragten Handwerker. Werden die Arbeiten jedoch mangelhaft ausgeführt, bleibt der Auftraggeber auf dem Schaden sitzen. Bei Schwarzarbeit ist der Vertrag nämlich wegen des Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmungen nichtig – und ohne Vertrag keine Gewährleistung! Seit zwei bahnbrechenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gilt dieser Grundsatz allerdings so nicht mehr…
3 min 3Weitere News zum Thema
- Verbraucher beschädigt Ware und widerruft - Anspruch auf Wertersatz sichern!
- Abmahnung: Irreführende Aufklärung über Gewährleistungsrechte des Verbrauchers
- Recht auf Reparatur - Neue Pflichten für Hersteller und Händler
- Bei Kundenreklamationen: Ansprüche des Händlers gegen Lieferanten + Muster
- Garantiewerbung: Informationen auch im stationären Handel Pflicht
Ihre Ansprechpartnerinnen
Kommende Seminare
-
Die elf EVB-IT Verträge. Überblick und Vertiefung
25.09.2024 -
Die neuen Basis-EVB-IT in Theorie und Praxis
12.02.2025 -
Theorie und Praxis der neuen EVB-IT Rahmenvereinbarung
07.02.2025 -
Theorie und Praxis des EVB-IT Cloudvertrages
01.08.2024 -
Vertragsrecht für Nicht-Jurist*Innen – Ein Kompakt-Seminar
12.07.2024