Farben und Lacke: Kommission mahnt Deutschland

Die Europäische Kommission hat Deutschland letzte Woche erneut ermahnt, mitzuteilen, wie EU-weite Vorgaben über die Verwendung von organischen Lösungsmitteln in Farben und Lacken in deutsches Recht umgesetzt wurden.
Das EU-Recht schreibt zum Schutz von Umwelt und Gesundheit eine Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen in bestimmten Farben und Lacken vor. Da Deutschland einer ersten Aufforderung nicht nachgekommen ist, die Kommission über die nationale Umsetzung zu informieren, hat die Kommission heute eine mit Gründen versehene Stellungnahme übersandt, der zweite Schritt im insgesamt dreistufigen Vertragsverletzungsverfahren. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, zufriedenstellend zu antworten. Geschieht dies nicht, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen. Ebenfalls ermahnt wurden in dieser Sache Österreich und Italien.
Was ist beim Verkauf von Farben und Lacken derzeit zu beachten? Informieren Sie sich hier.
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