Im Artikel „Nutzung von ‚Facebook’-Zeichen (Logos, Marken etc.) – so sichern Sie sich vor bösen Überraschungen“ hatten wir über die von Facebook aufgestellten Richtlinien berichtet. Nachfolgend finden Sie eine Checkliste speziell für die Nutzung des „f“-Logos, des „facebook“-Logos, und des „Gefällt-mir“- Buttons…
Als Faustregel gilt nach den Facebook-Richtlinien für die Logos:
1. „facebook“- Logo (mit dem ausgeschriebenen Schriftzug „Facebook“ weiß auf blauem Hintergrund):
→ Nutzung ausschließlich mit vorheriger Genehmigung
2. „f“- Logo („f“ weiß auf blauem Hintergrund):
→ unter Einhaltung der von Facebook aufgestellten Richtlinien ohne gesonderte Genehmigung nutzbar
3. “Gefällt-mir”- Button:
→ unter Einhaltung der von Facebook aufgestellten Richtlinien ohne gesonderte Genehmigung nutzbar
Und so können Sie vorgehen (Checkliste):
A. Vorfrage: Wo wollen Sie das Logo verwenden?
- Nutzung in Zusammenhang mit Handelswaren und anderen Produkten, d.h. in Zusammenhang mit Werbemitteln (z.B. Kleidungsstücke, Hüte, Tassen, Puppen, Spielzeuge)
→ Nutzung ausschließlich mit vorheriger Genehmigung
- Nutzung im Rundfunk („use in broadcast, such as in television or film production“)
→ Nutzung ausschließlich mit vorheriger Genehmigung
- Sonstige
Online-Nutzung (z.B. auf eigener Internetseite) oder
Offline-Nutzung (z.B. auf Flyern, Broschüren, Plakaten):
→ siehe unten B.
B. Gehen Sie im Falle ‚Sonstiger Online-/Offline-Nutzung‘ wie folgt vor:
1. Erster Schritt:
Welches Logo wollen Sie verwenden, ist es genehmigungsfrei?
Sehen Sie bei den Facebook-Richtlinien bei Marken & Logos nach.
2. Zweiter Schritt:
Ist die Nutzung des Logos nach den Facebook-Richtlinien genehmigungsfrei , achten Sie darauf, dass Sie die von Facebook aufgestellten Voraussetzungen der genehmigungsfreien Nutzung einhalten.
Wenn nach den Facebook-Richtlinien eine Genehmigung erforderlich ist: Stellen Sie eine Genehmigungsanfrage an Facebook. Verwenden Sie das Logo nur, wenn Sie eine Genehmigung für die beabsichtigte Nutzung erhalten.
3. Dritter Schritt:
Prüfen Sie, ob Sie auch die „Allgemeinen Richtlinien“ erfüllen.
Empfehlung:
Es sollte immer genau geprüft werden, ob alle Voraussetzungen für eine Nutzung vorliegen. Bei einem Verstoß droht eine Abmahnung, ggf. ein Rechtsstreit, und möglicherweise die Sperrung Ihrer Facebook-Seite. Sie sind trotz Checkliste unsicher? Holen Sie im Zweifel anwaltlichen Rat und/oder die Genehmigung von Facebook für die beabsichtigte Nutzung eines Facebook-Logos ein.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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1 Kommentar
Wie ist es aber, wenn ich einfach nur meinen Bandnamen mit der Facebook-URL drucken möchte? Bsp.: "facebook.com/Bandname" ?
Geht dies ohne weitere rechtliche Beachtungen?
Gruß, Milli Man