Gefährliche chemische Stoffe: über drei Millionen Meldungen aus der Industrie verbessern das EU-Einstufungs- und Kennzeichnungssystem

Gefährliche chemische Stoffe: über drei Millionen Meldungen aus der Industrie verbessern das EU-Einstufungs- und Kennzeichnungssystem

Über drei Millionen Meldungen zur Einstufung chemischer Stoffe gemäß den neuen EU-Vorschriften gingen bei der Europäischen Chemikalien-Agentur (ECHA) ein. Alle Unternehmen, die gefährliche Stoffe herstellen oder importieren, mussten diese bis zum 1. Dezember 2010 einstufen und der ECHA bis zum 3. Januar 2011 melden. Die Einstufung ist entscheidend für die Feststellung, ob ein chemischer Stoff die Gesundheit und Umwelt gefährdet; nach ihr richtet sich auch, welche Informationen die Etiketten der Chemikalien tragen, die Arbeitnehmer und Verbraucher verwenden.

Die neuen Vorschriften sind in der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) festgelegt, durch die das EU-Einstufungssystem an das Global Harmonisierte System der Vereinten Nationen angepasst wurde, so dass nun ein und dieselbe Gefahr weltweit auf dieselbe Weise beschrieben und gekennzeichnet wird. Mit Hilfe dieser Daten kann die ECHA das erste europäische Verzeichnis gefährlicher Stoffe und harmonisierter Einstufungen erstellen.

Unternehmen, die Stoffe auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, müssen seit dem 1. Dezember 2010 die Anforderungen der neuen Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) erfüllen. Hersteller und Importeure waren verpflichtet, der ECHA die Einstufung von Stoffen bis zum 3. Januar 2011 zu melden (IP/10/1761). Bei der ECHA sind 3 114 835 Meldungen fristgemäß eingegangen.

Stoffe und Gemische müssen in besondere Gefahrenklassen und –kategorien eingestuft und mit den entsprechenden Gefahrenpiktogrammen, Signalwörtern, Gefahrenhinweisen und Sicherheitshinweisen gekennzeichnet werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Informationen auf geeignete Weise an alle Verwender von chemischen Stoffen weitergegeben werden und dass ein gleichwertiges Schutzniveau sichergestellt ist.

Ziel ist es, dass die Informationen über die von Stoffen ausgehenden Gefahren allen Betroffenen verfügbar gemacht werden. Auf der Grundlage der gemeldeten Daten wird die ECHA in den kommenden Monaten ein Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis veröffentlichen. Wurden für ein und denselben Stoff verschiedene Einstufungen gemeldet, so müssen sich die betroffenen Unternehmen auf einen Eintrag einigen. Dies wird schließlich zu harmonisierten Einstufungen für alle in der EU in Verkehr gebrachten gefährlichen Stoffe führen.

Da die Meldungen anders als bei REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, IP/10/1632) nicht an bestimmte Mengen gebunden sind, sind wesentlich mehr Unternehmen von den Meldepflichten gemäß der CLP-Verordnung betroffen.

Hersteller und Importeure, die nach Ablauf der Frist zum ersten Mal gefährliche Stoffe auf den Markt bringen, müssen der ECHA die Einstufung innerhalb eines Monats melden.

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Hintergrund

Hauptzweck der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Außerdem soll mit ihr das Funktionieren des EU-Binnenmarkts erleichtert werden, indem die Einstufung von Stoffen und Gemischen harmonisiert wird.

Die Verordnung steht in Übereinstimmung mit dem Global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung (GHS) der Vereinten Nationen. Das Ziel des GHS ist es, die Systeme zur Einstufung von Chemikalien weltweit zusammenzuführen, was den Handel erleichtern und das Schutzniveau verbessern wird, insbesondere in Ländern, die bislang keine solchen Systeme verwendet haben.

Die Industrie ist dafür verantwortlich, die Einstufung aller Stoffe festzulegen. Allerdings werden die Behörden der Mitgliedstaaten und die ECHA für besonders schwere Gefahren – beispielweise bei krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen – alle verfügbaren Informationen prüfen und harmonisierte Einstufungen vorschlagen, die die Kommission dann durch Rechtsvorschriften verbindlich einführen wird.

Quelle: PM der EU-Kommission

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