LG Hildesheim: Wettbewerbswidrigkeit mangels wissenschaftlicher Absicherung der beworbenen Therapie
Das LG Hildesheim (Urteil vom 04.11.2009, Az.:11 O 19/09) hat sich zur berufwidrigen Werbung einer Heilpraktikerin geäußert. Die beklagte Heilpraktikerin hat mit einer sog. “SZ®”-Therapie geworben, die auf einer Diagnose mittels Dunkelfeldmikroskopie, Iris-Diagnose und/oder einem Gespräch beruht und/oder die Elemente Ozon, Isopathie, Spagyrik und Homöopathie enthält.
Mehr hierzu im Blog "[Die Ärztehomepage](http://die-aerztehomepage.de/2010/02/23/lg-hildesheim-wettbewerbswidrigkeit-mangels-wissenschaftlicher-absicherung-der-beworbenen-therapie/) "
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Wettbewerbswidrigkeit mangels wiss. Absicherung
24.05.2011, 15:48 UhrKommentar von Kerstin Bischoff