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Keine Rücknahmepflicht für „Biobiene“: Biokunststoff-Verpackungen müssen nicht bei einem dualen System lizenziert werden

20.03.2009, 14:51 Uhr | Lesezeit: 2 min
Keine Rücknahmepflicht für „Biobiene“: Biokunststoff-Verpackungen müssen nicht bei einem dualen System lizenziert werden

Achtung: Der nachfolgende Beitrag ist mittlerweile veraltet!
Aktuellere Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Das Verpackungsgesetz: Leitfaden für Online-Händler (Update)" veröffentlicht.

Mit der neuen Verpackungsverordnung, die zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, werden auch kleine Händler und Internet-Shops fest in die bundesweiten Entsorgungsregularien eingebunden: Der „Inverkehrbringer“ von Verpackungsmaterial ist ab sofort verpflichtet, sich dem flächendeckenden, dualen System zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen anzuschließen und diese entsprechend kostenpflichtig lizenzieren zu lassen. Hinzu kommt die Pflicht zu einer detaillierten, jährlichen Vollständigkeitserklärung: Diese muss eine Auflistung aller, erstmalig in Verkehr gebrachter Verpackungen umfassen und wird im Anschluss aufwendig geprüft.

Ausgenommen von der neuen gesetzlichen Regelung sind komplett abbaubare Verpackungsmaterialien aus Biokunststoff: Unternehmen, die zu 100 Prozent biologische, kompostierbare Materialien für den Versand verwenden, können bis 2012 von dualen Systemabgaben befreit werden. „Biokunststoff-Verpackungen sind seit dem 1. Januar 2009 nicht nur ökologisch wertvoll, sondern für Händler auch wirtschaftlich hochinteressant“, betont Marcel Suffrian vom Verpackungsspezialisten FSP - Full Service Packaging (www.fsp-online.com). Das Unternehmen produziert und handelt die komplette Produktgruppe Biobiene®Verpackungsmittel, deren Produkte nach der strengen Norm EN 13432 zertifiziert und – dank ihrer Herstellung aus natürlichen, nachwachsenden und erneuerbaren Rohstoffen wie Stärke, Zucker, Zellulose und Holzschliff – vollständig biologisch abbaubar sowie kompostierbar sind.

„Aus Biokunststoff bestehende Verpackungsmaterialien wie Biobiene®Luftpolsterfolie, Biobiene®Versandtaschen, Biobiene®Luftkissen, Biobiene®Versandschachteln oder Biobiene®Etiketten stellen für umweltbewusste Bürger und Unternehmen eine sinnvolle Alternative zu herkömmlichen Produkten aus herkömmlichen Kunststoff dar. Sie haben meist die gleichen – oft sogar bessere – Gebrauchseigenschaften und sind die aussagekräftige Visitenkarte eines jeden umweltbewussten Unternehmens“, betont Suffrian. Der Verpackungsspezialist FSP hat inzwischen auf die zunehmende Nachfrage nach seinen Biokunststoff-Produkten reagiert und plant für das erste Halbjahr 2009 einen weiteren Ausbau des bestehenden Sortiments um die Produktgruppen Biobiene®Verpackungsmaterial beziehungsweise Biobiene®Versandmaterial.

Weitere Informationen unter www.biobiene.com und www.fsp-online.com

Quelle: www.reasybid.de

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