Inwieweit lizenzierungspflichtig nach Verpackungsgesetz?: Händler nutzt Logistikunternehmer (Fulfillment)
Viele Online-Händler bedienen sich der Dienste von Logistikdienstleistern ("Fulfillment Center"), die dem Händler bestimmte Aufgaben im Rahmen der Kaufabwicklung abnehmen (z.B. die Bestellungsannahme gegenüber dem Produzenten, Lagerhaltung, Kommissionierung, Verpackung, Versand etc.). Wer muss in diesem Zusammenhang welche Verpackungen lizenzieren? Dieser Frage gehen wir mit Hilfe einiger Fallbeispiele einmal genauer nach.
Lizenzierungspflicht für Logistiker
Beitrag von Fragesteller
19.03.2025, 14:01 Uhr
Guten Tag, sind Ihre Ausführungen unter A. I. zur Lizenzierungspflicht des Logistikers nach der Novelle des VerpackG nicht inzwischen hinfällig, da nunmehr der Auftraggeber des Fulfilment-Dienstleisters als Hersteller der Versandverpackungen i.S.d. Vorschrift anzusehen ist (vgl. § 7 Abs. 7 S. 3 2. Hs. VerpackG)?
Vielleicht könnte man den Beitrag ggf. ja zumindest mit einem entsprechenden Hinweis versehen.
Vielen Dank & Grüße
Produzent des Produktes oder Produzent der Verpackung?
Beitrag von Christoph
12.03.2021, 10:22 Uhr
Betrifft das 1te Beispiel:
Ist hier der Schuhproduzent der "Hersteller" des Schuhkartons (Verkaufsverpackung) oder der Produzent des Schuhkartons der den Schuhkarton an den Schuhproduzuenten liefert der Hersteller? In der Praxis wird in der Regel der Schuhproduzent nicht seine eigenen Schuhkartons herstellen, sondern diese auch zukaufen? Vielen Dank für die Antwort
Was ist mit Amazon?
Beitrag von A. M
03.11.2019, 14:55 Uhr
Wie sieht es für FBA-Händler aus, die Handelsware verkaufen? Er ist ja nicht Hersteller, aber die Versandverpackung ist mit der Marke Amazon versehen. Inwiefern besteht hier noch eine Pflicht zur Registrierung?
Herr
Beitrag von Werner
27.12.2018, 12:46 Uhr
Danke für den Hinweis auf Ausnahmen
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