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Leserkommentare zum Artikel

IT-Recht Kanzlei bietet spezielle Datenschutzerklärungen für Facebook und Instagram an

Wie wir bereits berichtet haben, hat der EuGH mit Urteil vom 05.06.2018 entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage – also der Händler / das werbende Unternehmen – für die (fremde) Datenverarbeitung, die Facebook im Rahmen solcher Seiten durchführt (mit)verantwortlich ist. Dies bedeutet nicht nur, dass der Betreiber für mögliche Verstöße von Facebook gegen das Datenschutzrecht haftet und zum Ansprechpartner der Datenschutzbehörden wird. Vielmehr muss auf jeder Fanpage künftig auch eine eigene Datenschutzerklärung des Betreibers dargestellt werden.

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Facebook Datenschutzerklärung

Beitrag von Eric Zimmermann
20.06.2018, 13:27 Uhr

Sehr geehrter Herr Nagel,

wir verwenden derzeit das Starter-Paket zu 9,90 Euro. Wenn ich es recht verstehe müssen wir monatlich weitere 9,90 Euro für eine Social-Media-Datenschutzerklärung bezahlen. Wo/wie genau kann ich den Service buchen? Im Mandantenportal kann ich nirgends einen Link o.ä. finden. Danke für Ihre Hilfe im Voraus. MfG

Viele Fragen

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
15.06.2018, 13:36 Uhr

Sehr geehrter Herr Scholz, welche Fragen sind denn bitte offen? Mfg, Ihre IT-Recht Kanzlei

Sales & Marketing Manager

Beitrag von Hans-Joachim Scholz
15.06.2018, 13:31 Uhr

Viele Fragen, keine Antworten! Schöner Service! Wir haben ebenfalls das Starter-Paket gebucht und müssen nun zusätzlich 9,90 Euro berappen, wenn wir den SM-Service in Anspruch nehmen möchten? Das ist nicht schön, so etwas nennt man Abzocke. Bei Instagram gibt es keine Möglichkeit eine Datenschutzerklärung zu installieren. Bei FB haben wir das schon erledigt.

Instagram

Beitrag von Melissa Knorr
14.06.2018, 12:20 Uhr

Wo pflege ich denn die Datenschutzerklärung bei meinem Instagram Account ein? Oder reicht es wenn ich über meinen Facebook Account dies bereits getan habe? Betreibe einen FB Shop.

Gerichtsurteil

Beitrag von Stefanie
14.06.2018, 11:34 Uhr

Hallo! Wenn ich das in der berichterstattung richtig gelesen habe, ging es um einen Tatbestand von 2011, auf den sich dieses Gerichtsurteil bezog. Bisher habe ich nirgendwo gelesen, dass es es jetzt aktuell auf die neue DSGVO Urteile dazu gibt, denn die Paragraphen, auf die sich die Klage bezog sind kein bestandteil mehr der neuen DSGVO. Außerdem hat Facebook seit 2011 (wir haben 2018) seine eigenen Datenschutzrichtlinien des öfteren aktualisiert. Zeigt das Gerichtsurteil wirklich einen aktuellen bezug auf und verpflichtet alle Facebbok Seitenbetreiber zu einer Datenschutzerklärung oder wird hier mit Panikmache versucht Geld zu verdienen? Die Basis Paket-Nutzer sind zum Zeitpunkt des Abschlusses davon ausgeagngen, dass Facebbok kein Bestandteil ihrer eigenen datenschutzerklärung sein muss, wenn es jetzt so ist, warum bietet Ihr den Service nur durch Zubuchung an? Finde ich etwas seltsam und Frage mich grad, ob das eine Kostenfalle hier wird. Nachdenkliche Grü0e Stefanie

Instagram

Beitrag von Sandra
14.06.2018, 11:02 Uhr

Sicherlich verweist man hinter seinem Shoplink dann zusätzlich darauf, dass die Datenschutzverordnung auch für Instagram zählt und dort wird es bestimmt einige Ergänzungen in den Texten geben. Na dann, schließen wir mal das 5 Online Präsenzen Abo ab, ist günstiger als alles einzeln zu zahlen. Für die Kritischen: ist ja nicht nur das Bereitstellen der Texte, sondern auch eine Absicherung, sollte Jemand dennoch mit diesen Texten abgemahnt werden... das hat eben seinen Preis.....

Wozu dann?

Beitrag von Kevin S.
14.06.2018, 10:21 Uhr

Sie schreiben als Hinweis: "Das maßgebliche Problem der Entscheidung des EuGH liegt darin, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage für evtl. Datenschutzverstöße von Facebook mithaften muss. Dieses Risiko kann auch durch die Verwendung einer rechtskonformen Datenschutzerklärung für Facebook nicht beseitigt werden." Wozu sollte man dann also 10€ mehr bezahlen im Monat? Wird das ggf. fällige Urteil ggf. davon beeinflusst ob man solch eine Datenschutzerklärung auf diesen Plattformen mit eingebunden hat? Wenn Sie darüber keine Aussage machen können dann bitte erklären wozu man dies dann überhaupt einbinden sollte.

Datenschutzerklärung Facebook und Instagram

Beitrag von Susanne Staniok
14.06.2018, 10:18 Uhr

Und wieder werden die Leute verrückt gemacht wie auch mich... Ich habe bei Facebook eine Modelfanpage wo ich nur Bilder von mir einstelle. Ich bewerbe allerdings nichts, oder verkaufe nichts. Muss man da die Datenschutzerklärung mit einbinden? Bei Instagram ist es da gleiche , nur für private Zwecke genutzt. Da ich nur das Normale Basis Paket habe zählt Facebook und Instagram natürlich nicht mit dazu und ich müsste es dazubuchen , was mir allerdings zu teuer ist jeden Monat 9,90€ zu zahlen obwohl man es nur 1 mal ändert..

Interessant...

Beitrag von Christian
14.06.2018, 09:15 Uhr

und außerordentlich Schade, dass mein Vertreter versucht, mit dieser Panikmache Geld zu verdienen anstatt einen entsprechenden Passus in der bestehenden Dasu-Erklärung für alle Mandanten aufzunehmen.

Und mal nüchtern betrachtet. Selbst wenn Facebook Bockmist mit den Daten seiner Nutzer baut. Wie soll denn die Strafe auf alle Unternehmen verteilt werden, die auf Facebook aktiv sind? Mit der Gießkanne?

Grafik, Marketing

Beitrag von Michael Bier, Wirtshaus "Der Pschorr"
14.06.2018, 08:46 Uhr

Hallo Team IT-Recht-Kanzlei, verstehe ich das richtig ...

Diese Datenschutzerklärung wird nur gebraucht, wenn ich Waren "mit einem Preis anbiete" und/oder "Facebook zum Geschäftsabschluss" nutze?

Oder ist diese bereits zwingend, wenn ich nur allgemein über Dienstleistungen und Waren informiere, bzw. manche Facebook-Posts bewerbe ( ... Wohnort, Alter, Detailliertes Targeting).

Mit besten Grüßen Michael Bier

DSVGO

Beitrag von SP
13.06.2018, 13:11 Uhr

Die Datenschutzerklärungen für Facebook bzw. Instagram stellen wir im Rahmen eines rechtlichen Pflegeservices zu einem monatlichen Honorar von jeweils 9,90 EUR zzgl. USt. zur Verfügung.

Wo bzw wie

Beitrag von Ellie
13.06.2018, 09:21 Uhr

Die Datenschutzerklärung zu generieren ist super nur, wo bzw. wie kann ich die bei Instagram platzieren? Es ist bis dato kein Platz dafür gegeben ?!

FaceBook und Instagramm EUGH

Beitrag von Benjamin Grüning
13.06.2018, 07:37 Uhr

Schade, dass diese entsprechende Erklärung nur für Mandanten zur Verfügung steht, die ein wenig mehr bezahlen. Mandanten mit dem Starter-Paket würden es sicherlich genau so gut finden, wenn sie dadurch abgesichert werden können. LG

Einbindung WO?

Beitrag von Florian Roth
13.06.2018, 00:36 Uhr

Ich schließe mich Sven an. Es gibt ja kein Standardformular für die Datenschutzerklärung weder bei Facebook, noch bei Instagram. In eurer Handlungsanleitung steht leider auch nichts. :)

Hunde Fanpage, was tun?

Beitrag von Christine
12.06.2018, 17:00 Uhr

Ich habe eine Hunde Fanpage bei Facebook & Instagram, muss ich dann auch eine DSE haben? Ich beziehe keine privaten Daten wie Anschrift, E-Mail, ect. Liebe Grüsse!

facebook Datenschutzerklärung auch für gemeinnützige Vereine?

Beitrag von Karl Gunkel
12.06.2018, 16:36 Uhr

Ich lese hier nur von Unternehmen. Was ist mit Vereinen? oder privaten Seiten, zB Katzenseiten :-) braucht man da keine DSE?

Herr

Beitrag von Sven
12.06.2018, 16:22 Uhr

Hallo,

wo kann man aber bei Instagram den Datenschutzhinweis einbauen (wo ist dafür der Platz?)

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