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Leserkommentare zum Artikel

Achtung, brandgefährlich: Link auf die OS-Plattform funktioniert nur noch in der HTTPS-Variante!

Wer als Internethändler nicht auf die OS-Plattform mittels eines leicht zugänglichen, anklickbaren Links verlinkt, begibt sich in konkrete Abmahngefahr. Eine aktuell erfolgte Abschaltung der bisher funktionierenden HTTP-Variante des Links auf die OS-Plattform durch die Europäische Kommission bringt nun viele Händler in Gefahr.

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Beitrag von Roman.M.
21.02.2018, 14:28 Uhr

egal wo man auf ETSY den Link zu OS-Plattform eingefügt hat (Impressum oder Ankündigung), es is und bleibt inaktiv. !!! Wissen Sie ob ETSY eine Lösung gefunden hat oder wird daran gearbeitet?

An den Peter Kraus

Beitrag von Miriam Magnoveli
08.02.2018, 23:22 Uhr

Herr Kraus, anscheinend kennen Sie sich mit der Händlerpraxis nicht so ganz aus, andernfalls wäre Ihnen doch bekannt, dass es bei ebay.de schon seit Monaten zu Ärger führt, wenn man einen http-Link (welchen Sie zu verwenden empfehlen) in seinen Angeboten nutzt.

Damit ist ihr Tipp schlicht nicht praxistauglich...

Persönlich mögen Sie wohl gar keine Variante des Links - oder warum findet sich auf ihrer Internerseite kein solcher???

An den Webmaster medeln

Beitrag von Sepp Maier
08.02.2018, 11:16 Uhr

Falls noch nicht geschehen: Auf der EU-Seite gibt es ein Formular um Fehler auf der Webseite zu melden: https://europa.eu/european-union/contact/mailbox_en

Warum der Link "offiziell" ist

Beitrag von RA Peter Kraus
07.02.2018, 17:22 Uhr

@ IR-Recht-Kanzlei (zu Ihrer Stellungnahme):

Sie schreiben, der von mir empfohlene Link (http://ec.europa.eu/odr) sei "nicht mehr oder minder offiziell" als der von Ihnen empfohlene Link.

Das stimmt nicht. Die seinerzeitige Verlautbarung der EU-Kommission war: "The ODR platform will be operational on 9 January 2016 and made accessible in stages. It will become accessible to consumers and traders on 15 February 2015 under: http://ec.europa.eu/odr".

Dieser Link funktioniert bis heute ohne Änderungen.

Und ja, Sie waren damals auch an vorderster Front dabei. Aber es gab schon damals vor anderthalb Jahren Diskussionen, welcher der beiden Links vorzugswürdig sei.

LL.M.

Beitrag von RA Peter Kraus
07.02.2018, 16:40 Uhr

@Auditor: Sie schreiben "Die IT-Recht Kanzlei hat damals m.W. NICHT empfohlen, das "Weiterleitungsziel bei der EU zu verlinken", sondern als Link-Ziel http://ec.europa.eu/consumers/odr/ empfohlen"

Der erste Teil des Satzes ist falsch, denn das von Ihnen selbst so benannte empfohlene "Link-Ziel" http://ec.europa.eu/consumers/odr/ war eben damals das Weiterleitungsziel bei der EU, wenn man den von dort offiziell benannten Link "ec.europa.eu/odr" aufrief.

Im Übrigen stimmt es natürlich, dass Sie sich damals bemüht haben, möglichst schnell zu informieren. Es wäre doch aber auch nicht schlimm, wenn Sie aus heutiger Sicht einräumen, dass der damals von Ihnen empfohlene Link nicht optimal war.

Das setzt sich bis in die heutige Empfehlung fort. Denn statt nun auf das neue Weiterleitungsziel zu verlinken, das womöglich irgendwann wieder einem Umbau bei der EU zum Opfer fallen wird, erscheint es mir die robustere Lösung,, wenn man den Händlern - nun endllich - und bis auf weiteres empfiehlt, auf den seinerzeit von der EU benannten Pfad zu verlinken (ganz ohne "https" und ohne "consumer").

Stellungnahme

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
07.02.2018, 13:33 Uhr

Sehr geehrter Herr (Kollege?) Peter Kraus,

gerne nehmen wir kurz zu Ihrem Kommentar Stellung:

Wir konnten bereits Anfang Januar 2016 als eine der ersten Kanzleien in Deutschland (evtl. sogar als die erste Kanzlei, da der Link nur durch Zusammensetzen diverser URL-Fragmente entdeckt wurde) unseren Mandanten den korrekten Link auf die OS-Plattform (die damals noch eine reine „Baustellenseite“ war) liefern.

Damit konnten unsere Mandanten pünktlich zum 09.01.2016 den korrekten Link auf ihren Seiten platzieren (obwohl die Kommission ja „verschlafen“ hatte, die Plattform bis dahin fertigzustellen).

Seinerzeit und auch viele Monate später noch gab es keinerlei Weiterleitung, sondern der Link, der von uns publiziert wurde, führte direkt auf die Plattform.

Die Weiterleitungsfunktion wurde u.E. erst ab dem Zeitpunkt eingeführt, ab welchem auch eine Sprachauswahl auf der Plattform getroffen werden konnte.

Dies zeigt sich ja auch schön daran, dass Plattformen wie DaWanda (dort bereits geändert) und Amazon ja nach wie vor „unseren“ Link nutzen. Es handelt sich also gewiss nicht um einen proprietären Link unserer Kanzlei.

Wir haben intern, als die Weiterleitung eingeführt wurde, natürlich darüber diskutiert, künftig den Ziellink https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage zu kommunizieren.

Allerdings stellt dieser aufgrund seiner großen Länge für die Mandanten etwa bei eBay.de wegen restriktiver Begrenzung der Zeichenzahl ein großes Praxisproblem dar und ist daher keine Alternative zur Kurzform des Links.

Eine Verwendung des (ebenfalls weitergeleiteten) Links http://ec.europa.eu/odr (der u.E. zudem nicht minder oder mehr offiziell ist als derjenige unter http(s)://ec.europa.eu/consumers/odr) erscheint nicht weniger anfällig als die des letztgenannten – schließlich kann ja auch hier die Umleitung jederzeit abgeändert werden.

@Peter Kraus

Beitrag von Auditor
07.02.2018, 11:31 Uhr

Die IT-Recht Kanzlei hat damals m.W. NICHT empfohlen, das "Weiterleitungsziel bei der EU zu verlinken", sondern als Link-Ziel http://ec.europa.eu/consumers/odr/ empfohlen (siehe https://www.it-recht-kanzlei.de/handlungsanleitung-link-os-plattform.html) - dieser URL funktioniert nun in der Tat nur noch als https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Ob http://ec.europa.eu/odr der damals offiziell von der EU bekanntgegebene Link ist (der nun korrekt auf https weitergeleitet wird), weiß ich nicht.

Aber man sollte ja schon erwarten können, dass der Betreiber einer Webseite, wenn er schon nicht in der Lage oder willens ist, seine gesamte Webseite (alle URLs) automatisch auf https umzuleiten (was ja mittlerweile fast Standard ist), dann doch zumindest mal schaut, welche Seitenaufrufe in der Vergangenheit so reingekommen sind (Stichwort Web Analytics; zumindest auf der Zielseite nach der Sprachwahl ist ja Piwik eingebunden) und welche davon vielleicht auch noch umgeleitet werden müssen.

Nein, der richtige alte Link funktioniert noch

Beitrag von Peter Kraus
07.02.2018, 10:19 Uhr

Na ja, so ganz richtig ist das nicht. Auf den Punkt gebracht, kann man sagen: der seinerzeit von der IT-Recht-Kanzlei empfohlene Link funktioniert nicht mehr.

Wenn man hingegen den offiziellen Link verwendet, also

http://ec.europa.eu/odr

dann funktioniert der nach wie vor, auch als http-Link.

Der leitet nach wie vor weiter auf folgende (richtige) Seite:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage

Das liegt daran, dass Sie seinerzeit empfohlen haben, das Weiterleitungsziel bei der EU zu verlinken. Und das hat die EU nun leider anscheinend beim Umbau Ihrer Seiten geändert.

Unabhängig davon haben Sie natürlich völlig recht mit Ihrer Kritik an der gesamten Gesetzgebung. Es dürfte gar nicht sein, dass sich die Onlinehändler in der EU mit so etwas herumschlagen müssen. Da steht die ODR-Verordnung in einer Reihe mit der VRRL und der DSGVO. Völlig unverständlich ist auch, warum man solche offensichtlich gescheiterten Normen nicht wieder aufhebt, wenn man schon - was sehr löblich ist - nachträglich bewertet, wie hier geschehen. Die Bestandsaufnahme war ja von den Fakten her verheerend (OS-Plattform wird kaum genutzt, bringt im Ergebnis noch weniger) und die EU redet sich das in ihren Schlussfolgerungen schön.

OS-Plattform Etsy

Beitrag von Sabine Allgaier
06.02.2018, 16:51 Uhr

Mir ist gerade aufgefallen, dass Etsy noch der alte Link drin steht (http://ec.europa.eu/consumers/odr/) diesen kann ich ja nicht ändern. Da sollte doch eigentlich Etsy mal abgemahnt werden und nicht wir Händler!

Mit freundlichen Grüßen Sabine Allgaier

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