Leserkommentare zum Artikel

Sie möchten eine Abmahnung des IDO-Verbands auf DaWanda vermeiden? Beachten Sie unseren 10-Punkte-Plan und sparen Sie sich den Ärger und das Geld!

Derzeit mahnt der IDO-Verband (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.) verstärkt Händler auf der Plattform DaWanda ab. Bei den Abmahnungen fällt auf, dass hierbei immer wieder die gleichen Gründe abgemahnt werden. Wenn Sie eine Abmahnung auf der Plattform DaWanda vermeiden wollen, dann beachten Sie unseren nachfolgenden 10-Punkte-Plan. Sie ersparen sich damit eine Menge Geld und Ärger!

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AGB und WiderspruchWiderrufbelehrung

Beitrag von Erika
01.10.2017, 10:15 Uhr

Wie sieht es denn aus bei dem Telefonnummer AUFGRUND VON GEHÖRLOSIGKEIT NICHT MÖGLICH? Wäre das auch "strafbar"?

Frau

Beitrag von Silvia B.
13.09.2017, 20:05 Uhr

Herzlichen Dank für die Hilfe.

Re: Widerspruch

Beitrag von Andrea
13.09.2017, 11:01 Uhr

Man muss unterscheiden zwischen der WiderrufsBELEHRUNG und dem WiderrufsFORMULAR.

In die Belehrung MUSS die Telefonnummer, in das Formular darf sie NICHT. So habe ich es verstanden.

Wiederspruch?

Beitrag von Stefan
06.09.2017, 11:35 Uhr

"...oder wird der Verbraucher fehlerhaft belehrt (z.B. ohne Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung)"

"Erfolgt dies nicht oder fehlerhaft (z.B. durch Aufnahme einer Telefonnummer im Widerrufsformular)"

Bei diesen beiden Sätzen scheit sich ein Fehler eingeschlichen zu haben. Das widerspricht sich doch? Aber vielen Dank für die Liste, sie ist sehr hilfreich!

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