Wäsche und Waschen – Qualitätsverlust als Sachmangel?
Es ist ärgerlich: Händler können nichts dafür, aber Verbraucher sind unzufrieden, wenn pflegekritische Textilien nach den ersten (unsachgemäß durchgeführten) Waschgängen die Eigenschaften verlieren, die sie davor hatten. Verbraucher versuchen nachvollziehbarerweise, das Problem auf die Händler abzuwälzen, die ihrer Sicht nach die betroffenen Textilien zurücknehmen sollen. Die IT-Recht Kanzlei informiert in diesem Beitrag, auf wessen Seite das Recht steht.
unsachgemäß durchgeführten Waschgängen
Beitrag von Chilli
07.01.2025, 09:03 Uhr
Ich habe eine schwarze Jean gekauft (und Jeans zählen bei mir zu den pflegeleichten Textilien), die nach dem ersten Waschen bei 30°C eine hellgraue Maserung bekommen hat. Das ist zwar ein interessanter Look, aber ich wollte eine schwarze Jean. Für mich wäre es selbstredend ein Garantiefall, wenn das Produkt bei sachgemäßer Handhabung kaufentscheidende Eigenschaften verliert. Jetzt wird's aber spannend. Der Hersteller hat angegeben 30°C Handwäsche, keine Maschinenewäsche. -Weil er offenbar weiß, dass die Fixirung der Farbe bescheiden ist und das Problem auf den Kunden abwälzt. Damit veschiebt sich die Frage in die Richtung ob, wenn ein Produkt wenn es in einer Eigenschaft stark vom Stand der Technik (Erwartungshaltung) abweicht, diese Abweichung gut sichtbar ausgewiesen werden muss, oder ob irgendwo ein Kleingerucktes (in dem Fall das Zettelchen in der Jean) ausreicht.
Hosen sind eingelaufen
Beitrag von Dirk
05.01.2025, 22:50 Uhr
Ich beitze viele Hosen der Brax in derselben Passform in verschiedenen Qualitäten und hatte bisher nie Probleme mit deren Pflege. Nun hatte ich im Dezember Cordhosen von Brax bestellt, die ungewaschen passten und nun nach der sachgerechten (Fein-)Wäsche bei nur 20 Grad mit einer Miele-Waschmaschine so eingelaufen sind, daß sie ca. einen Zentimeter zu kurz sind, eine Hose weniger, die anderen mehr. Man sieht es den Hosen nicht an. Stoff und Nähte sind gleichermaßen eingelaufen. Ich beurteile das als Herstellungfehler. Der Hersteller hat es versäumt, die Schrumpfung beim Zuschnitt der Länge zu berücksichtigen. Geht so etwas ebenfalls zu Lasten des Kunden?
Mütze
Beitrag von Steffi
02.01.2024, 14:20 Uhr
Hallo, ich habe eine Wollmütze gewaschen. Diese ist eingelaufen. Jetzt diskutieren wir mit der Firma. Es steht keine Waschanleitung auf dem Produkt.
Gewaschen bei 30 Grad
Vg und Danke für die Antwort
Verfärbung
Beitrag von SR
02.07.2022, 14:46 Uhr
Hallo, was passiert, wenn ich T-Shirts ordnungsgemäß gewaschen habe und sie trotzdem alle ineinander verfärbt sind? Die Ware habe ich sofort nach Erhalt gewaschen und nach der Verfärbung auf meine Kosten dem Händler zugeschickt, mit der Bitte um Erstattung. Dieser lehnt jedoch ab. Was kann ich tun?
Ist fehlendes Waschetikett bei gebrauchtem Kledungstück ein Mangel ?
Beitrag von John
22.04.2022, 13:33 Uhr
Hallo ! Eine gerade heftig diskutierte Frage in einem Onlineforum ist, ob ein fehlendes Waschetikett - das wohl irgendwann mal rausgeschnitten wurde -bei gebrauchtem Kledungstück ein Mangel ist und da nicht erwähnt in der Artikelbeschreibung der Artikel zurück genommen werden müsste von einem Privatverkäufer. Es wäre super, wenn Sie der Community da helfen könnten ! Den Link zu dem Thread kann ich gerne zukommen lassen, sofern gewünscht. Vielen Dank und Grüße John
Qualitätsmangel Bettwäsche
Beitrag von Körner, Eveline
18.06.2021, 09:41 Uhr
Ich habe im Online Handel Hotelbewäsche gekauft. Im ungebrauchten Zustand hat die Beettwäsche einen guten Eindruck gemacht. Daher wurde auch noch mal ein größerer Posten nachbestellt. Es ist aber natürlich so, dass vor der Benutzung die Wäsche gewaschen werden muss !!! Danach konnte eine mangelhafte Verarbeitung festgestellt werden. Sämtliche Nähte sind rausgerissen, weil sie so knapp eingefasst wurden. Der Verkäufer weigert sich die Wäsche zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten, weil die Wäsche bereits gewaschen wurde. Ist das rechtens ?
kkkk
Beitrag von Massimo LaMela
10.06.2021, 22:00 Uhr
Sie sind anwalt? sorry aber ich de rin die 11 klasse weis mehr. sobald ein artikel nach dem ersten waschen eingeht ist es ein mangel und man kann diese dann reklamieren und bekommt dann entweder ein neues produkt oder das produkt wird repariert. beweisen das man es richtig gewaschen hat muss man nicht der verkäufer muss in den ersten 6 monaten beweisen das der mangel nicht am produkt liegt.
Klamotten färben ab
Beitrag von Maria
30.05.2019, 22:21 Uhr
Sehr guter Beitrag, vielen Dank! Kann man Klamotten denn zurückgeben wenn man vor dem ersten Waschen und beim tragen bemerkt, dass sie abfärben, z.B. auf der Haut? Oder muss man immer damit rechnen, dass Wäsche abfärbt? (Geht um ein Ballkleid)
Einlaufen der Kleidung bei korrekter Pflege
Beitrag von Marion Schmidt
12.01.2019, 13:19 Uhr
Leider geht der Artikel beim Einlaufen der Kleidung davon aus, dass dies bei nicht korrekter Pflege erfolgt. Was jedoch, wenn man das Kleidungsstück korrekt gewaschen hat und es trotzdem einläuft?
Antwort
Beitrag von IT-Recht Kanzlei
08.11.2016, 17:57 Uhr
Danke Ihnen für Ihr Feedback! Leider ist nach unserer Recherche dazu einschlägige - und damit hilfreiche - Rechtsprechung noch nicht ergangen.
Leicht ist die Abgrenzung in der Tat nicht. Unserer, in dem Beitrag ausgedrückter Meinung nach liegt jedenfalls dann kein Sachmangel vor, wenn der Verlust der Eigenschaften von Textilien im Wesentlichen auf der unsachgemäßen Behandlung durch den Kunden beruht. Man kann das ganz gut mit der Reißfestigkeit von Textilien vergleichen: Bleibt man mit einem T-Shirt irgendwo hängen und entsteht dadurch ein Loch in der Textilie, so trägt der Kunde hierfür auch dann die Verantwortung, wenn ein T-Shirt "besserer Qualität" in derselben Situation nicht sofort gerissen wäre. Es handelt sich dann schlichtweg um ein Produkt minderer Qualität, für das dann in aller Regel auch ein geringerer Preis gezahlt worden ist. Freilich "kippt" das irgendwann: Sollte eine Textilie unabhängig von der Art und Weise seiner Behandlung durch Kunden recht schnell seine (wesentlichen) Eigenschaften verlieren, dann sprechen mehr Argumente dafür, dass nicht bloß ein minderwertiges Produkt, sondern sogar ein mangelhaftes Produkt vorliegt. Insbesondere bei teuren Produkten, für die der Kunde verhältnismäßig viel Geld bezahlt hat, kann mindere Qualität im Einzelfall ein Mangel sein. Klare und vor allem fallunabhängige, abstrakte Abgrenzungskriterien zu finden, ist hier freilich schwierig. Als Faustformel lässt sich jedoch wohl sagen: Wenn der Kunde durch sein eigenes unsachgemäßes Zutun den Qualitäts- bzw. Eigenschaftsverlust der betroffenen Textilie in dem Sinne bewirkt hat, dass dieser durch eine andere Art der Behandlung hätte vermieden werden können, liegt kein Sachmangel vor, der zu Ansprüchen des Kunden führt.
Monsieur
Beitrag von Rabindranath
08.11.2016, 16:49 Uhr
Der Artikel ist nicht sehr hilfreich.
Wo beginnt denn der Mangel? Der Autor hat nur ausgeführt, was hinzunehmen sei. Dies begründete er leider überwiegend mit der Standardfloskel, daß dies in Kauf zu nehmen sei. Wie könnte man denn abgrenzen? Literatur- oder Urteilsangaben fehlen gänzlich. "Zwar ist grundsätzlich nicht auszuschließen, dass ein Produkt minderer Qualität seine Eigenschaften schneller verliert...": Hier ist doch wohl eher zu konstatieren, daß gerade dann ein Sachmangel vorliegt, wenn das Produkt seine (vertraglichen) Eigenschaften verliert! Wenn ein Produkt minderer Qualität ist, so deutet das doch ebenfalls auf einen Sachmangel hin, sofern die mindere Qualität nicht vertraglich vereinbart wurde.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben