Telefonnummer als Pflichtangabe im Bestellformular?
In vielen Online-Shops ist die Angabe der Telefonnummer im Bestellprozess verpflichtend. Doch ist dies aus datenschutzrechtlicher Sicht überhaupt zulässig?
Angabe § unklar
Beitrag von Kritiker
27.04.2025, 10:27 Uhr
Hallo,
den Hinweis auf § 28 BDSG Datenverarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, verstehe ich nicht. Kann es sein, dass der Artikel veraltet ist und sich auf die alte Fassung des BDSG bezieht? Gilt nicht vorwiegend die DSGVO und das TDDDG?
MfG
? gesetzliche Pflicht bei Online-Apotheke ?
Beitrag von Paulberger
09.10.2024, 09:09 Uhr
Auf der Webseite einer Online-Apotheke wird ohne Nennung eines Paragraphen gesagt: " Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, uns mit der Bestellung eine Telefonnummer anzugeben. " --- Gibt es so eine Rechtsnorm ? --- Widerspricht oder hebt diese etwaige Rechtsnorm die von Ihnen in Ihrem Erläuterungstext auf Ihrer Seite 'telefonnummer-pflichtangabe-bestellformular.html' genannten Argumente ? --- --- SIe finden den Satz in den Fußnotentexten dieser Online-Apotheke hier: https://www.shop-apotheke.com/ und dort im letzten Satz der Fußnote 28 geschrieben. --- --- Marietta Paulberger
keine Nummer
Beitrag von Patrick
13.12.2023, 20:44 Uhr
Inzwischen ist es leider gängige Praxis geworden, dass fast jeder Shop eine Telefonnummer erzwingen möchte. Ich gebe dann grundsätzlich Zufallszahlen an. Ich möchte nicht angerufen werden, außerdem möchte ich meinen Datensatz nicht unnötig durch weitere Angaben aufwerten. Es wird schon regelmäßig genug Schindluder getrieben, das fängt mit ungewollten Newslettern an und geht weiter zum ungeplanten oder auch geplanten Datenabfluss an dritte. Ich entscheide selber ob ein Verkäufer evtl. meine Nummer haben muss oder nicht, jeder Zwang ist eine totale Unverschämtheit.
Telefonnummer als Pflichtangabe bei Shop Registrierung
Beitrag von Katja
10.03.2021, 14:00 Uhr
Wir bieten im Shop Textilien an die der Kunde mit Hilfe eines Konfigurators selbst gestalten kann. Oft ist es der Fall, dass es kleine Probleme gibt die man per Telefon in 30 Sekunden lösen kann. Würde man das per Mail versuchen, schreibt man sich die Finger wund und zwar beide, der Kunde und ich. Wie sieht es mit der Gesetzgebung da aus???
Schutz des Kunden vor sich selbst?
Beitrag von mupan
27.12.2018, 08:16 Uhr
Die Kommentare pro Telefonnummer als Pflichtangabe laufen alle auf eine Grundannahme heraus, dass der Shopbetreiber mich vor mir selbst schützen müsse. Wenn ich mich bei der Real-Life- oder der Mailadresse verschreibe, hab ich ein Problem, nicht der Verkäufer und nicht der Paketversender. Dass Versanddienstleister, die oft nicht mal die Klingel finden, ihr Telefon in die Hand nehmen, um eine Adresse zu klären, finde ich eine lustige Vorstellung.
In Zeiten der VoIP-Telefonie haben doch viele 3 Nummern und nutzen vielleicht nur 1 oder 2, da könnte man doch die andere für solche Zwecke nutzen?
Inkasso Telefon
Beitrag von Herr Herrmann Mann
21.03.2018, 14:37 Uhr
Ich wurde von einem Inkasso-Unternehmen sehr wohl telefonisch belästigt. Und zwar mehrere Wochen lang, in denen ich die Anrufe immer verpasste (ich telefonier sonst selbst kaum) - bis irgendwann auf den letzten. Allerdings war dem Inkasso-Unternehmen klar, dass sie von mir kein Geld sehen werden, also war das womöglich der (vor-)letzte Erpressungsversuch.
kein
Beitrag von Jörg
31.07.2016, 09:22 Uhr
Argumentation, warum eine Telefonnummer als Pflichtangabe "... zur Erfüllung und Abwicklung eines Vertragsverhältnisses, also zum Beispiel des Kaufvertrages bei einem Online-Kauf, erforderlich ..." sein kann: Wenn ein Kunde online bestellt und der Unternehmer eine Angabe zur Lieferzeit macht (machen muss), dann können verschiedene Hindernisse auftreten: Der Kunde kann sich bei der Eingabe seiner Mailadresse verschreiben (fehlende oder vertauschte Buchstaben) oder seine Mails nicht erhalten (weil z. B. sein Postfach voll ist). Der Unternehmer könnte nun den Kunden postalisch informieren, würde damit aber bereits sicher seine Lieferzeit (laut anderer Beiträge hier AGB bzw. Vertargsbestandteil) überschreiten. Wir verwenden einen Bestellablauf, bei dem der Kunde erst nach Verarbeitung der Bestellung eine Rechnung zur Vorkasse Zahlung erhält. Vorher kann er keine Zahlung leisten (keine Bankverbindung im Shop). Sollte es nicht möglich sein, den Kunden per Mail zu erreichen, ist ohne Telefonnummer eine Kontaktaufnahme nicht oder schwer möglich.
frau
Beitrag von oppel
23.07.2016, 09:57 Uhr
Wenn man online, z.B. bei Ebay, einkauft, gibt es Firmen, bei denen man ohne Angabe der Telefon-Nr. nicht einkaufen kann. Das ist schlichtweg Erpressung.
Im übrigen zum Beitrag von Bartsch: Das Inkassounternehmen möchte ich sehen, das seine Klienten telefonisch kontaktiert.
Telefonnummer ein Verstoss
Beitrag von Bartsch
22.07.2016, 12:15 Uhr
Wenn ein Kunde seine Adresse versehentlich falsch angibt, seine Rechnung bezahlt oder es zu anderen Problemen kommt, ist die Telefonnummer sehr wohl für die Abwicklung hilfreich.
Es ist sehr wohl im Interesse des Kunden, dass der Vertragspartner ihn auch kontaktieren kann. Emails können im Spam landen. Briefe im Papierkorb oder im falschen Briefkasten. Infolgedessen ist es auch akzeptiere Praxis, dass ein beauftragte Inkassounternehmen (z.B. Creditreform) den Schuldner auch telefonisch kontaktiert, um eventuelle Konflikte schon so schnell zu lösen. Daher kann ich nicht zustimmen, dass es gegen den besagten § verstößt die Nummer zu erfragen. Auch ein Kunde kann sich erheblich in einer Bestellung irren, da kann ein Mitdenken des Händlers helfen und ein Telefonat unerfreuliche Falschlieferungen vermeiden. Oder soll der Händler tatsächlich 1000 Säcke Sand liefern? Ich sehe es als Kundenservice. Wenn der Kunde es freiwillig angeben kann, hat er selbst seine freie Willensentscheidung getroffen diese Angaben zu machen. Eine Pflicht macht natürlich in bestimmten Situationen auch nicht viel Sinn, aber eine pauschale Ablehnung der Angabe einer Telefonnummer steht im generellen Konflikt zum Kundenwunsch.
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