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EU-Verordnung Nr. 874/2012: Neue Kennzeichnungsvorgaben für Händler von Lampen seit dem 01.09.2013

Die EU-Verordnung Nr. 874/2012, welche die Richtlinie 98/11/EG mit Wirkung zum 01.09.2013 ersetzt, legt neue und überarbeitete verbindliche Energiekennzeichnungsvorschriften für Händler fest, die elektrische Lampen über den stationären Handel oder im Fernverkauf über Kataloge oder das Internet anbieten. Inwieweit haben sich die Vorgaben zur Kennzeichnung von Lampen seit dem 01.09.2013 geändert? Was haben Händler insbesondere bei der Bewerbung ihrer Lampen - etwa auf Preisvergleichsportalen - zu beachten? Lesen Sie hierzu die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

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Angaben zu fest verbauten Leuchten

Beitrag von Bernd
22.01.2014, 20:34 Uhr

Betr. Printwerbung/Zeitungsbeilagen: Welche Angaben zur EEK müssen bei festverbauten Leuchten gemacht werden? Zum Beispiel "Spiegelschrank inklusiv LED Beleuchtung - 299,00€" Muss hier eine EEK oder was sonst noch genau angegeben werden (Lumen? Watt? Leistungsdauer? etc.) Reicht diese Werbeaussage in Bezug auf die Beleuchtung überhaupt? Oder müssen ab 01.03.2014 grundsätzlich zu allen Leuchten jeglicher Art - auch fest verbauten - Angaben aus dem Energielabel gedruckt werden?

Bernd Schlomann bb.schlomann@t-online.de

B2B

Beitrag von Nicole
22.10.2013, 09:00 Uhr

Muss die Energieeffizienzklasse auch im B2B Bereich im Angebot oder auf Werbeflyern erscheinen? Bsp. Elektriker verkauft Lampen und Leuchten an eine Parfümerie für den Einsatz in dem Laden...

Betrifft dies auch alte Glühlampen?

Beitrag von Hans Meier
19.09.2013, 15:35 Uhr

Soweit bekannt, werden Lampen die vor dem 01.09.2013 in Verkehr gebracht wurden nach altem Recht behandelt, d.h. es muss hier kein neues Energielabel-Etikett angebracht werden.

Bedeutet dies auch, dass im Online oder Versandhandel nicht die geforderten Angaben gemacht werden müssen oder muss z.B. auch Verbrauch in kwh je 1000h für alte (Glüh)Lampen seit dem 01.09.2013 zwingend angegeben werden?

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