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Leserkommentare zum Artikel

SEPA: Anstehende Änderungen und Probleme für e-Trader

Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) hat bisher dafür gesorgt, dass grenzüberschreitende Zahlungen in Europa billig, schnell und fehlerfrei zu bewerkstelligen sind. Künftig soll SEPA noch deutlich ausgeweitet werden und sukzessive die bisherigen Zahlungsmöglichkeiten auch im Inland ablösen. Gleichzeitig sollen die Verbraucherrechte gestärkt werden – wohl zulasten der Händler.

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Beitrag von schneider bernd ubs59@web.de
30.01.2014, 17:35 Uhr

herr matthias hanft, ihr beitrag zu sepa-lastschriften ist scharf kommentiert,.aber wer hat denn die kosten für die umstellungen zu tragen ?zum beispiel der neuen software zur durchsetzung des sepa-verfahren. sind diese evt.auf den verbraucher umzulegen?

Sehr gute Korrektur

Beitrag von Danilo Terrmann
23.05.2013, 15:40 Uhr

Kompliment Herr Hanft, sehr gute Schärfung des Beitrags.

Ich selbst bin kein großer Fan des Begriffs "Online-Lastschrift" denn das gibt es ja eigentlich gar nicht. Es ist lediglich die bankenseitig "geduldete" Version der Lastschrift ohne Unterschrift. Einen rechtlich haltbaren Terminus oder eine "Produktspezifikation" als solches existiert ja gar nicht. "Alle haben es eben einfach gemacht und niemand hat gemeckert"... (Auch eine Lösung, solange die EU nicht mit Ihren Technokraten auftaucht)

Von daher ist auch die Aussage, dass "die Lastschrift am 1.2.2014 stirbt" SO nicht ganz richtig.

Eine Bank kann intern sehr wohl noch weit über jede Frist hinaus DTA Formate etc. annehmen, solange Gläubiger und Schuldner ihre Kunden sind und sie "in-house" die Abwicklung vornimmt. Sie kann nur das alte Format und dessen Regeln (Mandatierung) des Massenzahlungsverkehrs nicht mehr im Interbanken-Zahlungsverkehr einsetzen. Damit sind "institusübergreifende" Zahlungen nach den alten Regeln passé, nicht aber die Institutsinternen. Ob- und inwieweit die Deutschen Banken sich hier positionieren habe ich bisher nur in internen Gesprächen erfahren aber abgeneigt ist man offensichtlich nicht...

Die Sparkassen als die mit Abstand größten Player des guten alten DTAUS / ELV "könnten" so der große Gewinner werden. Bis vermutlich im Oktober 2014 die bis dato verschlafenen(?) Anpassungsregeln mit dem Mandat für "Card-not-present" Geschäfte kommt, wären sie die Einzigen die ausländischen Banken noch einen gewissen Wettbewerb bescheren könnten. Gerade die großen Französischen Banken blasen jetzt schon zum Ritt auf die deutschen Kunden, denn dort hat man sich nicht selbst die "Eier" abgeschnitten und akzeptiert das e-Mandat, das ja in den EU-Regeln nicht ausgeschlossen wurde. Das Gleiche gilt für die Kollegen aus Belgien und Luxemburg...

Ansonsten ist das aber das wohl interessanteste Gefechtsfeld der kommenden 2 Jahre auf dem ZV Markt und ich hoffe, dass wir uns trotzdem so einig werden können das nicht wieder VISA & MasterCard die grinsenden Gewinner werden.

Online-Lastschriften und bestehende Einzugsermächtigungen

Beitrag von Matthias Hanft
19.03.2013, 17:06 Uhr

Einige Details im o.a. Artikel sind etwas ungenau formuliert:

Es ist zwar richtig, dass ELV erst 2016 ausläuft, aber ELV findet *unter Vorlage der Girocard* statt (d.h. der Magnetstreifen oder jetzt der Chip wird von der Ladenkasse ausgelesen). Mit Online-Lastschriftverfahren hat das also nichts zu tun, da hier die Karte ja nicht vorliegt. Das Problem des unmöglichen Online-Mandats für Online-Lastschriften (nicht ELV!) tritt also bereits am 1.2.2014 auf und nicht erst 2016. Hier ist die Situation tatsächlich noch ungeklärt. Nach gegenwärtiger Rechtslage ist die Zahlart "Lastschrift" ab dem 1.2.2014 (!) für Online-Händler daher nicht mehr zulässig (wenn auch weiterhin technisch möglich, aber mit dem 13monatigen Risiko eines Kundenwiderspruchs, da kein gültiges Mandat vorlag). Ich persönlich bin gespannt, wie die "Großen" (Amazon, Telekom, Versandhäuser, Verlage, aber auch Stadtverwaltungen etc.) darauf reagieren werden, falls sich bis zum Stichtag an dieser Situation nichts ändert.

Außerdem ist der Abschnit über bestehende Einzugsermächtigungen ungenau formuliert: "Alte" Einzugsermächtigungen *behalten* nicht ihre Gültigkeit, sondern können vom Händler auf SEPA-Mandate *umgestellt* werden. Der Kunde ist über den Umstellungszeitpunkt in Textform zu benachrichtigen. In diesem Fall ist vom Kunden natürlich auch *kein* separates/neues SEPA-Lastschriftmandat einzuholen. Der Umstellungszeitpunkt muss zwischen dem 9.7.2012 und mindestens fünf Bankarbeitstagen vor dem ersten SEPA-Einzug liegen. In der Benachrichtung ist die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz aufzuführen.

Diese Regelung gilt außerdem nur für Einzugsermächtigungs-Lastschriften mit dem Textschlüssel 05. Abbuchungsaufträge (Textschlüssel 04), bei denen kein Widerspruch gegen die Belastung möglich ist (und die normalerweise nur bei Unternehmerkunden vorkommen), können *nicht* auf SEPA-Mandate umgestellt werden; hier ist in jedem Fall ein neues schriftliches Mandat einzuholen (und der Zahlstelle muss sogar die Originalunterschrift vorliegen; eine Kopie genügt nicht!).

Mein gesammeltes SEPA-Wissen aus der Praxis habe ich auf meiner Seite http://www.kontopruef.de/sepa.shtml gesammelt; für die dazugehörige Theorie ist http://www.buschkuehl.de/ zuständig ;)

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