180 Grad Wende: Laut LG Braunschweig ist Bezeichnung "Himalaya-Salz" für Salz aus der pakistanischen "Salt-Range" nicht irreführend
Das Landgericht Braunschweig entschied, dass die Bezeichnung von Steinsalz aus der "Salt-Range" als "Himalaya-Salz" nicht gegen das Verbot unzutreffender geografischer Herkunftsangaben verstößt. Dies sah das Gericht vor ein paar Monaten [noch anders|himalaya-salz.html] .
Himalaya- Salz Abmahnung
Beitrag von Herr Bierwolf
02.09.2016, 23:16 Uhr
Ich habe selbst grade eine Abmahnung erhalten, bezüglich der Herkunft/bzw. Werbung für das Produkt. ich habe gesehen das es verschiedene Urteile dazu gibt. Mein Artikel (angeboten bei Ebay) wurde aber nie verkauft. also könnte er doch auch genau von der Stelle kommen, wo ich das Salz ganz offiziell Himalaja Salz nennen könnte oder ? Ist da nicht ein Test vonnöten. Im Bereich der Gastronomie nennt man das Warenunterschiebung und diese wird durch ein Labor dann bestätigt. Aber ohne Kauf, kein Test. Also ist es doch "erstmal" ein Verleumdung oder bin ich ganz falsch? Vielen Dank im Vorfeld
"Himalaya-Salz made in Germany"?
Beitrag von T. Schneider
29.08.2010, 09:58 Uhr
Hier wird mit zweierlei Maß gemessen! Auf der einen Seite ist es legitim, dass pakistanisches Salz als "Himalaya Salz" bezeichnet wird, auf der anderen Seite darf ein Besteckset, welches nur zu einem gewissen Anteil im Ausland gefertigt wird, nicht die Bezeichnung "made in Germany" tragen. Wie erklärt sich dies? Eine Logik lässt sich jedenfalls nicht erkennen..
JAUL
Beitrag von Unbemannt
28.04.2010, 09:34 Uhr
Würde mal gerne sehen wenn gefüllte Berliner nur noch in Berlin, Nürnberger, Frankurter, Wiener, Kassler etc. nur noch in diesen Städten so genannt werden dürfte. grölllllllllll
Unterlassungs- und Verpflichtungserklaerung kuendigen
Beitrag von Kn
21.04.2010, 12:26 Uhr
Wer bezueglich der Verwendung des Begriffs Himalaya-Salz eine solche UVP abgegeben hat und einen Prozess nicht scheut (!), kann diese natuerlich kuendigen und darauf setzen, dass dann der jeweilige Abmahnverein (zur Zeit reiten 3 davon diese Welle) den Unterlassungsanspruch einklagen muesste und dabei unterliegen kann.
Aber andere Landgerichte haben bisher genau entgegengesetzt entschieden (Itzehoe, Koeln, Bielefeld und auch Braunschweig), so dass man sich dann ''in Gottes Hand'' begibt.
Das OLG Muenchen entscheidet als erstes OLG darueber, die muendliche Verhandlung findet am 20.5. statt. Dann verhandelt das OLG Hamm am 20.7. in einer identischen Sache, danach steht noch das OLG Schleswig-Holstein an. Sobald zwei OLGs unterschiedliche Entscheidungen treffen, wird sich der BGH mit der Sache befassen muessen.
Und je mehr darueber berichtet wird, desto weniger stichhaltig ist die Behauptung, der Verbraucher werde irregefuehrt ueber die Herkunft des Himalaya-Salzes. Wer's mag, fuer den ist es das Hoechste.
Himalaya Salz
Beitrag von Wolfgang G.
21.04.2010, 11:59 Uhr
Wie kann das denn sein? Also kann ich jetzt als Händler mit "Himalaya-Salz" werben, auch wenn das Salz nicht spezifisch aus diesem Gebirge kommt, ohne dass ich gleich abgemahnt werde? Und was ist mit den Abmahnungen, für die man teuer Geld gezahlt hat? Bekommt die - nun nicht mehr zu recht entstanden- Kosten zurück?
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