Leserkommentare zum Artikel

Die fünfte Novelle zur Änderung der Verpackungsverordnung - Was sich für Internethändler ändert!

Internethändlern hat die Verpackungsverordnung in der Vergangenheit bereits die ein oder andere Schweißperle auf die Stirn getrieben. Unklar war vielen, ob sie auf ihrer Homepage auf die Verpackungsverordnung bzw. die Möglichkeit der Rückgabe von Verpackungen hinweisen müssen, um der Gefahr einer Abmahnung zu entgehen. Diese und andere Fragen hat die IT-Recht Kanzlei bereits im Oktober [beantwortet|verpackungsverordnung-aufklaerung.html] . Nun ist die sog. fünfte Novelle zur Verpackungsverordnung vom Gesetzgeber verabschiedet worden. Die IT-Recht Kanzlei informiert Sie über die wichtigsten Änderungen, insbesondere für Internethändler.

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wie verhält es sich mit Versandtaschen mit und ohne Polster bzw. Briefkuverts

Beitrag von Schunck
07.01.2009, 21:31 Uhr

Wir versenden als online Händler die meisten unserer Waren in großen ( ca. DIN A4 ) Umschlägen. Wie verhält es sich hier mit der Verpackungsverordnung ? Desweiteren benutzen wir gebrauchte Kartons mit dem REZY bzw. Grünen Punkt Aufdruck. Sind wir da auch verpflichtet nochmals zu zahlen? Und zum Schluss noch eine Unklarheit: Betrifft die Verackungsverordnung nur unsere Versandverpackungen oder auch die z.B. in Cellophan verpackte eigentliche Ware? vielen Dank Mfg B.Schunck

ReZY

Beitrag von M.stephan
16.12.2008, 16:11 Uhr

kann ich Kartons mit REZY Zeichen (gebrauchte sowie neue Kartons)auch ohne eigene Lizenz benutzen?

Was kann in die Gelben Tonne ab dem 1.01.2009 rein

Beitrag von Herr Günther
11.12.2008, 12:53 Uhr

Hallo, ich frage mich, wenn meine Verkaufsverpackungen nun beispw. von Interseroh lizensiert sind, kann der Kunde diese dann auch in die Gelbe Tonne des Dualen Systems entsorgen?! Oder verstehe ich da was falsch?!

fragt sich: Herr Günther

Keine eindeutige Antwort möglich

Beitrag von Daniel Huber (wissenschaftlicher Mitarbeiter)
04.08.2008, 18:34 Uhr

Die Beantwortung solcher Fragen gestaltet sich schwierig, weil keine eindeutige, rechtssichere Antwort gegeben werden kann. Grundsätzlich muss man in solchen Dingen abwarten, wie dies später (insbesondere von den Gerichten) gehandhabt wird.

Wie es sich jedoch uns zur Zeit darstellt, ist die Lage so: solange die Materialien, die Sie einsammeln und verwenden, registriert sind – wie auch immer sie dies feststellen können – dürfen Sie sie ohne Weiteres verwenden. Ist dies nicht der Fall, so müssen Sie sich (wohl) als Händler bei einem Entsorger registrieren lassen. Es ist Ihnen in jedem Fall zu empfehlen, sich bei den Entsorgern über entsprechende Tarife zu informieren, um im Fall der Fälle am 1.1.2009 informiert und bereit zu sein.

Die IT-Recht-Kanzlei wird weiterhin über die Verpackungsverordnung und etwaige Neuigkeiten informieren.

Verpackungen & Füllmaterial wiederverwendet

Beitrag von Meyer
26.07.2008, 10:16 Uhr

Guten Tag,

ich verfolge dieses Thema einige Zeit im Internet und verstehe es aber nicht wirklich. Ich kaufe z.B. als Internethändler kein Verpackungsmaterial (bis auf das Klebeband). Alle meine verwendeten Kartons, Folien, Papiere sammel ich kostenlos von verschiedenen Stellen (Möbelhäusern, etc.)ein, diese Stellen hätten diese Sachen sonst einfach in den Müll getan, ich verwende Sie jedoch wieder und leiset so schonmeinen Teil für die Umwelt.

Jetzt weiß ich garnicht wie ich weiterverfahren soll. Kann ich nun diese Dingen nicht mehr verwenden und muß reg. kaufen? MfG, Meyer.

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