Leserkommentare zum Artikel

Der Kauf von Software aus rechtlicher Sicht

Der Handel mit Software findet auf die unterschiedlichste Weise statt und in zum Teil nur für Software wirtschaftlichen Vertriebsformen. Es ist dabei zu unterscheiden zwischen Standardsoftware, also um für einen breiten Anwenderkreis zugeschnittene Software, die nicht für den Käufer angepasst wurde und Individualsoftware, also um Software, die für den Anbieter erstellt wird.

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Nutzungsrechte

Beitrag von Richard Jasinski
24.04.2024, 14:27 Uhr

Hello, wie ist das bei den Nutzungsrechten? Darf der Lizenzgeber die bereits eingeräumte Rechte wieder entziehen?

Ganz interessant wird es bei internationalen Verträgen, da gibt es kein BGB. wäre in dem Fall nur eine individuelle vertragliche Vereinbarung die Lösung?

Vielen Dank.

Herr

Beitrag von Müller
17.12.2023, 13:58 Uhr

Hallo hallo,

mal eine Frage. Wie sieht es mit gekaufter Software aus bei der der Hersteller nach X Jahren die Aktivierungsserver abschaltet.

Bei mir handelt sich um dauerhafte Kauflizenzen von Office 2013. ich sehe keinen Grund und nutzen eine neue Lizenz zu kaufen,kann aber meine alte Lizenz nicht mehr verwenden da diese nicht mehr aktiviert werden kann.

gekaufte Software bei Anbieterwechsel ein Problem

Beitrag von Oliver Timm
28.09.2018, 08:45 Uhr

Was mir fehlt sind Infos für die Rechtslage für gekaufte Software. Gerade bei Onlinespielen gibt es Personen wie mich, die ein Spiel gekauft haben (physischer Datenträger mit Box und Codes). Dann wechselt der Anbieter und erklärt alle nicht eingelösten Aktivierungscodes für ungültig. Man müsste erneut kaufen. Auch weigert sich der neue Anbieter die Codes wieder gültig zu machen. Im Prinzip wird der Kauf (trotz bestehendes Spiel im Netz) wertlos gemacht. Die Vorgensweise ermöglicht es den Anbietern von MMOS schnell mal eben alle Altspieleverpackungen samt Inhalt loszuwerden. Geprellt wird der Kunde. Denn dafacto erhalten die Aktivierungscode ein Ablaufdatum.

Anfrage zu Online-Erwerb

Beitrag von Unbekannt
10.12.2009, 21:23 Uhr

Hallo,

ich habe eine Frage passend zum Thema. Aus Ärger und Unspielbarkeit eines Spieles möchte ich dieses nun nach zwei Monaten zurückgeben und mein Geld zurückfordern. In vilen Foren wird über die gleichen Probleme berichtet, die ich auch habe. Ich habe das Spiel legal über einen Download-Manager des Publishers erworben. Dieser schließt die Rückerstattung mit Verweis auf die AGBs aus. Mit Berufung auf ein Update am Releasetag, bin ich der Annahmne, dass das Spiel über Gefahrübergabe schon Mängel hatte. Kann ich mich trotz Onlineerwerb auf diesen Rechtbestand berufen?

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