Corona-Pandemie: Finanzielle Soforthilfen in allen Bundesländern beantragbar
Die staatlichen Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung von Corona-Infektionen stellen Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Freischaffende zunehmend vor Existenzprobleme. Zu deren Rettung haben der Bund und die Länder in kurzer Zeit milliardenschwere Rettungsschirme gespannt und wollen die Liquidität des Mittelstands in den aktuellen Krisenzeiten mit Soforthilfen unterstützen. Die Hilfen des Bundes und der Länder sind ab sofort in allen Bundesländern verfügbar. Der Beitrag zeigt die Subventionsrahmen und Anträge im Überblick.
Frau
Beitrag von Semra Özkan
07.10.2021, 08:47 Uhr
Hallo ich habe in meiner Elternzeit ein Kleinunternehmen angemeldet nebenberuflich habe keinen Hauptberuf ich habe Handmade Produkte verkauft lief auch gut bis corona kam und ich sitze seit zwei Jahren auf den Kosten meine Materialien musste ich mit meinem Unterhalt Geld bezahlen habe keine Unterstützung bekommen es muss doch auch für uns unterstütztungen geben? Habe drei Monatige Mietschulden bin mitte des Monats immer knapp ich komm aus dem Karussell nicht raus
Crêperie
Beitrag von Chez moi
08.02.2021, 13:04 Uhr
Gibt es jetzt eigentlich irgendwie Corona-Hilfe für nebenberuflich Selbständige? Zumindest die Miete?
Unterstützung
Beitrag von Tamer
08.01.2021, 10:11 Uhr
Ich habe das gleiche problem....Hauptjob ist in kurzarbeit noch dazu
Ausschlusskriterium für alle Corona Hilfen bei Nebenberuflich Selbständig
Beitrag von Bernd Pelechacz
30.12.2020, 22:43 Uhr
Hallo, ich bin seit 30 Jahren im Nebenerwerb Selbständig. Seit 6 Jahren bin Erwerbsunfähig und bekomme Erwerbsunfähigkeitsrente. Da ich aber keine Angestellten habe und auch nicht 51% Einkommen vom Nebenerwerb habe falle ich komplett aus allen Corona Hilfen heraus. Das ist aber ein Verstoss vom Grundgesetz heraus.Denn auch ich habe Pacht,Strom,Leasing usw. zu bezahlen.Beim Finanzamt gibt es auch keinen Bonus oder Vergünstigung. Nein ich muss auch hier alle Steuern zahlen.Deshalb grober Verstoss zum Grundgesetz.Alle Menschen sind gleich!? Oder doch nicht. mfg
Keine Förderung für Solo-Selbständige im Nebenberuf
Beitrag von Michael Lenze
31.03.2020, 20:02 Uhr
....Ich komme aus Schleswig Holstein und arbeite seit Jahren nebenberuflich als Solo-Selbständiger (Kleinunternehmen). Bislang lief das Geschäft ganz gut und ich konnte dass in meinem Hauptjob bestehende Defizit aufgrund schlechter Bezahlung (als Facharbeiter....) durch die Einnahmen ausgleichen. Nun sind aber diese Umsätze weggebrochen, die laufenden Kosten gehen weiter. Laut Antrag in SH können die Soforthilfen ausschließlich von Unternehmen beantragt werden, die ihr Geschäft hauptberuflich betreiben....da stellt sich die Frage bezüglich Nachbesserung denn ich bin sicherlich nicht der einzige der sich in einer solchen Situation befindet. Viele Solo-Selbständige sind nebenberuflich tätig, bekommen aber keine Hilfen....
Finanzhilfe in Sachsen
Beitrag von Hanke Thomas
31.03.2020, 18:34 Uhr
Nur als kleine Ergänzung: In Sachsen gibt es seit dem 30.03.2020 neben dem landeseigenen Darlehen "Sachsen hilft sofort" von 5.000 bis 50.000 Euro nun auch die Bundesförderung "Soforthilfe-Zuschuss-Bund" von 9.000 bis 15.000 Euro je nach Unternehmensgröße. Für das landeseignene Darlehen kann man nach 3 Jahren Laufzeit einen Erlaßantrag stellen, wenn die wirtschaftliche Situation des Unternehmens eine Rückzahlung nicht ermöglicht.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben