Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 17. 12. 2008 - VI-U (Kart) 7/08) ist eine Vereinbarung zur Reduzierung der Arzneimittelkosten zwischen Ärzten und einer Versandapotheke dann als Verabredung zu einer unlauteren Wettbewerbshandlung anzusehen, wenn den Patienten nahegelegt wird, das Rezept mittels eines durch die Ärzte versendeten Freiumschlages an die Versandapotheke zu versenden und dabei dem Patienten ein Gutschein versprochen wird.
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