Muster für Umtauschrecht nun auch in englischer Sprache

Die IT-Recht Kanzlei stellt ihr Muster für die Einräumung eines freiwilligen Umtauschrechts nun auch in englischer Sprache zur Verfügung. Dieses Muster ist exklusiv den Mandanten der IT-Recht Kanzlei vorbehalten.
Viele Online-Händler bieten ihren Kunden neben den gesetzlichen Rechten zusätzlich die Möglichkeit an, die bestellte Ware bei Nichtgefallen innerhalb einer bestimmten Frist „umzutauschen“, sei es gegen eine andere Ware, gegen einen entsprechenden Wertgutschein und in manchen Fällen auch gegen Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises. Doch welche Bedeutung hat ein solches „Umtauschrecht“ eigentlich in rechtlicher Hinsicht, wie ist es von anderen – insbesondere gesetzlichen – Rechten abzugrenzen und welche Risiken können damit verbunden sein?
Diesen Fragen widmet sich unser aktueller Beitrag.
Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Muster "Umtauschrecht" in die englische Sprache übersetzen lassen und stellt es ab sofort allen Mandanten im Mandantenportal zur Verfügung.
Hinweis: Online-Händler sind nicht verpflichtet ihren Kunden ein solches "Umtauschrecht" einzuräumen. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung.
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