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EU-Parlament: definiert Vorgaben zum Recycling von Photovoltaik-Modulen

15.02.2012, 08:54 Uhr | Lesezeit: 1 min
EU-Parlament: definiert Vorgaben zum Recycling von Photovoltaik-Modulen

Am 24.01.2012 hat das EU-Parlament die Novellierung der Elektroschrott-Richtlinie (Directive 2002/96/EC on waste electrical and electronic equipment, kurz WEEE) beschlossen. Solarmodule fallen nun auch unter diese EU weit geltende Richtlinie.

Für die PV-Branche sieht die Novelle vor, dass 85 Prozent der verkauften Solarmodule gesammelt und 80 Prozent recycelt werden müssen. Bis 2014 müssen alle EU-27-Mitgliedsländer die Verordnung in nationales Recht umsetzen.

Durch die Ausweitung eines spezifischen Sammelstellensystems sollen die Photovoltaik-Module laut der Neuregelung gebündelt werden, wobei die gezielte Trennung der Module von anderen Elektrogeräten in der Novellierung bevorzugt wird. Mit der Regelung werden Hersteller in die Pflicht genommen, Strukturen für die Wiederverwertung bereitzustellen. Bereits existierende Sammel- und Recyclingstrukturen, wie beispielsweise PV-Cycle, sollten dabei gestärkt und ausgebaut werden.

Generelles Ziel der Novelle ist einerseits das unkontrollierte Dumping gefährlicher Abfälle in Länder außerhalb der EU zu vermeiden. Andererseits sollen im Hinblick steigender Preise Rohstoffe, wie beispielsweise Kupfer, wiederverwertet werden. Derzeit wird nur ein Drittel der elektronischen Abfälle in der EU recycelt.

Weitere Informationen: Europäische Kommission

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Bildquelle:
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