LG Koblenz: Bei Vereinbarung der Rücksendekosten für den Fall des Widerrufs zwingend das Wort „regelmäßige“ verwenden!
News vom 18.01.2012, 15:22 Uhr |
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Das LG Koblenz hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss, Az. 3 HK O 158/11) über die Klausel „Der Käufer hat nach einem Widerruf die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn (…)“ in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befinden und erklärt die vorstehende Klausel für unzulässig, da sich diese Vereinbarung nicht auf die regelmäßigen Kosten der Rücksendung beschränke. Streitwert: Unglaubliche 15.000 Euro!
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