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von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)

Abmahnung Rainer Hullmann: Wegen fehlender Informationen zum Vertragsschluss

News vom 30.06.2009, 19:05 Uhr | 1 Kommentar 

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung des Händlers Rainer Hullmann vor, in der angebliche Verstöße gegen die Pflicht, den Verbraucher zum Vertragsschluss bestimmte Informationen zukommen zu lassen, geltend gemacht werden.

So hat der abgemahnte Händler angeblich nicht informiert

  • über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen.
  • darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist.
  • darüber, wie er mit den gem. § 312 e Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann.
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Hinweise

Die IT-Recht Kanzlei hat bereits eine News zum Thema veröffentlicht.

Ob derzeit noch weitere Abmahnungen des Händlers Rainer Hullmann in Umlauf sind, entzieht sich zum jetzigen Zeitpunkt unserer Kenntnis. Wir werden jedoch unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Besucherkommentare

Abmahnung

03.07.2009, 23:06 Uhr

Kommentar von Mike

Wir haben auch so eine Abmahnung von Rainer Hullman erhalten. Können sie evtl. weiters dazu sagen? Ein Anwalt ist bereits eingeschaltet und wird mir am Montag die Strategie durchgeben ... Für mich...

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