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Produkthaftung im Online-Handel

24.07.2019, 15:38 Uhr | Lesezeit: 1 min
Produkthaftung im Online-Handel

Die Bundesregierung informiert über die Haftung außereuropäischer Anbieter im Online-Handel, bei Verstößen gegen die europäischen Produktsicherheitsstandards. In ihrer Antwort (19/11444) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10948) sind außerdem die Meldungen der deutschen Marktüberwachungsbehörden zu gefährlichen Produkten aufgeführt. Im Jahr 2018 seien der EU-Kommission etwa 383 Fälle übermittelt worden, Angaben zu den betroffenen Stückzahlen einzelner Produkte oder Unfällen können allerdings nur sehr eingeschränkt gemacht werden.

Derzeit werde nach Angaben der Bundesregierung geprüft, ob nationale Gesetze im Rahmen der neuen europäischen Marktüberwachungsverordnung geändert werden müssen. Im Rahmen dieser Verordnung seien auch Fullfilment-Center, sofern kein anderer Wirtschaftsakteur vorhanden ist, in der Pflicht die Produkte entsprechend den europäischen Binnenmarktvorschriften zu gestalten.

Quelle: PM des Deutschen Bundestags

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