Kostenfallen im Internet: Internetanbieter Online Service Ltd. muss Gewinn offenlegen

Kostenfallen im Internet: Internetanbieter Online Service Ltd. muss Gewinn offenlegen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim juristischen Kampf gegen Kostenfallen im Internet einen Etappensieg errungen. Der Internetanbieter Online Service Ltd. muss die Gewinne offenlegen, die er mit so genannten Kostenfallen erzielt hat.

Dies entschied jetzt das Landgericht Hanau. Bestätigt die Berufungsinstanz die Urteile, ließe sich gerichtlich durchsetzen, dass die Gewinne zugunsten der Staatskasse eingezogen werden. "Die Urteile sind ein wichtiges Signal an alle schwarzen Schafe im Internetgeschäft", erklärt der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Gerd Billen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband versucht mit den Verfahren dem Internetanbieter seinen nach Auffassung der Verbraucherschützer zu Unrecht erzielten Gewinn zu entziehen. Der Grundstein hierzu ist mit den aktuellen Urteilen gelegt. Das Gericht erkannte ein vorsätzliches wettbewerbswidriges Handeln des Anbieters. Im April 2007 hatte der Verband die Firma wegen Wettbewerbsverstößen auf verschiedenen Internetseiten abgemahnt. Diese waren derart gestaltet, dass die Nutzer den Eindruck erhalten konnten, die Angebote für Leistungen wie Lebenserwartungstests seien kostenfrei. Tatsächlich ging man mit der Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag über mindestens 59 Euro ein. Über diese Folgen hatte der Anbieter lediglich im Kleingedruckten informiert. Im Dezember 2007 mahnte der Verbraucherzentrale Bundesverband Online Service Ltd. wegen eines ähnlich gestalteten Angebots für einen Adventskalender ab. Die Sachverhalte machte er anschließend zum Gegenstand der laufenden Gewinnabschöpfungsverfahren.

Nach Schätzungen der Verbraucherzentralen werden monatlich über 20.000 Verbrauchern im Internet versteckte Abo-Verträge untergeschoben. "Kostenfallen sind eine moderne Landplage. Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber diese Abzocke der Verbraucher unterbindet", fordert Billen. Nutzer dürften nicht erst mit der Zusendung der Rechnung erfahren, dass ein Internet-Angebot kostenpflichtig war.

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Auch WEB.de wegen Abofalle zum Unterlassen verurteilt

Auch gegen den E-Mail-Anbieter WEB.de war der Verbraucherzentrale Bundesverband in erster Instanz erfolgreich. Das Unternehmen pries seinen Kunden eine 3-monatige Club-Mitgliedschaft als "Treuegeschenk" und "Dankeschön" an. Diese verwandelte sich in ein kostenpflichtiges Abo, wenn man nicht rechtzeitig kündigte. Hierauf wurde lediglich im Kleingedruckten hingewiesen. Das Landgericht Koblenz erkannte darin eine irreführende Geschäftspraxis. Mittlerweile erreichten den Verbraucherzentrale Bundesverband Beschwerden von Kunden, die ein lediglich leicht abgeändertes Treuegeschenk-Angebot erhielten. Der Verband hat dagegen erneut rechtliche Schritte eingeleitet.

Landgericht Hanau, Urteile vom 01.09. 2008, Az.:9 O 551/08 und 17.09.2008, Az.: 1 O 569/08; Landgericht Koblenz, Urteil vom 19.08.2008, Az. 4 HK O 182/08 (sämtlich nicht rechtskräftig)

Link zu den Urteilen auf vzbv.de

Abgemahnte Seiten von Online Service Ltd.:
www.lebenstest.de
www.berufs-wahl.de
www.iq-fieber.de
www.online-flirten.de
www.my-adventskalender.de

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Bildquelle:
delater / Pixelio

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