Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Kostenfallen im Internet: Internetanbieter Online Service Ltd. muss Gewinn offenlegen

23.10.2008, 08:55 Uhr | Lesezeit: 2 min
Kostenfallen im Internet: Internetanbieter Online Service Ltd. muss Gewinn offenlegen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim juristischen Kampf gegen Kostenfallen im Internet einen Etappensieg errungen. Der Internetanbieter Online Service Ltd. muss die Gewinne offenlegen, die er mit so genannten Kostenfallen erzielt hat.

Dies entschied jetzt das Landgericht Hanau. Bestätigt die Berufungsinstanz die Urteile, ließe sich gerichtlich durchsetzen, dass die Gewinne zugunsten der Staatskasse eingezogen werden. "Die Urteile sind ein wichtiges Signal an alle schwarzen Schafe im Internetgeschäft", erklärt der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Gerd Billen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband versucht mit den Verfahren dem Internetanbieter seinen nach Auffassung der Verbraucherschützer zu Unrecht erzielten Gewinn zu entziehen. Der Grundstein hierzu ist mit den aktuellen Urteilen gelegt. Das Gericht erkannte ein vorsätzliches wettbewerbswidriges Handeln des Anbieters. Im April 2007 hatte der Verband die Firma wegen Wettbewerbsverstößen auf verschiedenen Internetseiten abgemahnt. Diese waren derart gestaltet, dass die Nutzer den Eindruck erhalten konnten, die Angebote für Leistungen wie Lebenserwartungstests seien kostenfrei. Tatsächlich ging man mit der Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag über mindestens 59 Euro ein. Über diese Folgen hatte der Anbieter lediglich im Kleingedruckten informiert. Im Dezember 2007 mahnte der Verbraucherzentrale Bundesverband Online Service Ltd. wegen eines ähnlich gestalteten Angebots für einen Adventskalender ab. Die Sachverhalte machte er anschließend zum Gegenstand der laufenden Gewinnabschöpfungsverfahren.

Nach Schätzungen der Verbraucherzentralen werden monatlich über 20.000 Verbrauchern im Internet versteckte Abo-Verträge untergeschoben. "Kostenfallen sind eine moderne Landplage. Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber diese Abzocke der Verbraucher unterbindet", fordert Billen. Nutzer dürften nicht erst mit der Zusendung der Rechnung erfahren, dass ein Internet-Angebot kostenpflichtig war.

Banner Starter Paket

Auch WEB.de wegen Abofalle zum Unterlassen verurteilt

Auch gegen den E-Mail-Anbieter WEB.de war der Verbraucherzentrale Bundesverband in erster Instanz erfolgreich. Das Unternehmen pries seinen Kunden eine 3-monatige Club-Mitgliedschaft als "Treuegeschenk" und "Dankeschön" an. Diese verwandelte sich in ein kostenpflichtiges Abo, wenn man nicht rechtzeitig kündigte. Hierauf wurde lediglich im Kleingedruckten hingewiesen. Das Landgericht Koblenz erkannte darin eine irreführende Geschäftspraxis. Mittlerweile erreichten den Verbraucherzentrale Bundesverband Beschwerden von Kunden, die ein lediglich leicht abgeändertes Treuegeschenk-Angebot erhielten. Der Verband hat dagegen erneut rechtliche Schritte eingeleitet.

Landgericht Hanau, Urteile vom 01.09. 2008, Az.:9 O 551/08 und 17.09.2008, Az.: 1 O 569/08; Landgericht Koblenz, Urteil vom 19.08.2008, Az. 4 HK O 182/08 (sämtlich nicht rechtskräftig)

Link zu den Urteilen auf vzbv.de

Abgemahnte Seiten von Online Service Ltd.:
www.lebenstest.de
www.berufs-wahl.de
www.iq-fieber.de
www.online-flirten.de
www.my-adventskalender.de

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
delater / Pixelio

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Nepper, Schlepper, Bauernfänger: Vorsicht bei Veröffentlichungsangeboten von Firmendaten
(10.03.2011, 12:21 Uhr)
Nepper, Schlepper, Bauernfänger: Vorsicht bei Veröffentlichungsangeboten von Firmendaten
Mit "Button"-Lösung Kostenfallen im Internet vermeiden
(08.07.2010, 15:49 Uhr)
Mit "Button"-Lösung Kostenfallen im Internet vermeiden
Rechtsanwalt Nagel im Gespräch mit "Bayern5 aktuell" zum Thema Internetlockfallen
(06.07.2007, 00:00 Uhr)
Rechtsanwalt Nagel im Gespräch mit "Bayern5 aktuell" zum Thema Internetlockfallen
Musterschreiben: IT-Recht-Kanzlei unterstützt Opfer von Internet-Lockfallen
(29.04.2007, 00:00 Uhr)
Musterschreiben: IT-Recht-Kanzlei unterstützt Opfer von Internet-Lockfallen
Urteil gegen Lock-Domainbetreiber!
(22.02.2007, 00:00 Uhr)
Urteil gegen Lock-Domainbetreiber!
IT-Recht Kanzlei bezieht Stellung gegenüber Lock-Domain-Betreiberin
(27.11.2006, 00:00 Uhr)
IT-Recht Kanzlei bezieht Stellung gegenüber Lock-Domain-Betreiberin
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei