![EU-Kommission will ab 2021 neue Energieeffizienzkennzeichnungen für Elektrogeräte einführen](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/7042/image.png)
Die EU-Kommission hat letzte Woche neue Energieeffizienzkennzeichnungen für Elektrogeräte beschlossen. Die neue Kennzeichnung soll dafür sorgen, dass Verbraucher beim Kauf neuer Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen und Kühlschränke besser über deren Energieeffizienz informiert sind. Ab 2021 soll statt der Skala von A+++ bis G eine Skala von A bis G verwendet werden. Auf der neuen Skala wäre ein Gerät der heutigen Klasse A+++ beispielsweise in Klasse B eingestuft. Damit sollen nach oben wieder neue Anreize für Hersteller bestehen, noch verbrauchsärmere Gerät zu entwickeln.
Die EU-Kommission hat hier zum Thema umfangreiche FAQ veröffentlicht.
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1 Kommentar
wir sind eine IT-Refurbisher, d.h. dass wir gebrauchte IT-Hardware aufkaufen, diese optisch und technisch auf den bestmöglichen Stand bringen und dann wieder dem Großhandel zuführen.
Da hierzu auch PC-Monitore und TFT-Bildschirme gehören, stellt sich für uns die Frage, ob wir bei diesen gebrauchten Geräten die ausschließlich auf dem EU-Markt von uns gekauft werden, eine Verpflichtung besteht, diese mit einem Energieeffizienzlabel zu kennzeichnen.
Wir haben ja überhaupt nicht die Möglichkeit, die geforderten technischen Infos zu eruieren da die Geräte in der Regel schon lange auf dem Markt waren und als Neugeräte teilweise nicht mehr verfügbar sind um hier Daten abzugreifen.
Ich bitte Sie um eine kurze Stellungnahme hierzu, am besten über meinen Mailadresse: v.rath@bb-net.de
Beste Grüße
Viktor Rath