Muster für Markeninhaber: Verlängerung und Inhaberdaten
Bis zur Eintragung einer Marke ist es oft ein langer Weg. Und damit nicht genug - denn die Schutzdauer von Marken endet nach 10 Jahren. Aber diese kann verlängert werden auf Antrag. Davon abgesehen können sich im Laufe der Zeit die Daten des Markeninhabers ändern, auch hier muss dann ein Antrag beim zuständigen Markenamt gestellt werden. Mandanten der IT-Recht Kanzlei können nun auf die überarbeiteten Musterformulierungen für die entsprechenden Anträge zugreifen...
I. Schutzdauer und Musterantrag auf Verlängerung
Eine Marke, egal ob für Deutschland (deutsche Marke) oder die EU (Unionsmarke) eingetragen, läuft nach 10 Jahren aus (In diesem Zusammenhang weisen wir auf die neue Berechnung bei der DE-Marke hin: Die Schutzdauer einer ab dem 14. Januar 2019 eingetragenen Marke endet nach zehn Jahren mit Ablauf des Tages, der dem Tag der Anmeldung entspricht – ebenso gilt dies bereits bei einer Unionsmarke). Wer den Schutz der Marke beibehalten will, muss einen Antrag auf Verlängerung für weitere 10 Jahre stellen bzw. die Verlängerungsgebühr zahlen, ansonsten verfällt die Marke. Die Schutzdauer sollte also unbedingt vom Inhaber oder dem rechtlichen Vertreter überwacht werden.
Tipp: Sofern Sie eine Markenüberwachung gebucht haben (ab 29,00 EUR netto/Monat) übernimmt die IT-Recht Kanzlei inkludiert die Fristenüberwachung und stellt einen Verlängerungsantrag.
Und wie geht das nun mit der Markenverlängerung? Die Verlängerungsgebühren sind am letzten Tag des Monats, in dem die Schutzdauer der Marke endet, fällig und bei einer deutschen Marke ans DPMA bzw. bei einer Unionsmarke an das EUIPO zu überweisen. Die Verlängerungsgebühren sind bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Fälligkeit zu zahlen. Wird die Gebühr nicht innerhalb der genannten Frist gezahlt, so kann die Gebühr mit einem Verspätungszuschlag innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit nachgezahlt werden. Falls auch diese Frist versäumt wird, wird die Marke gelöscht.
Die Kosten (Amtsgebühren) der Verlängerung stellen sich wie folgt dar:
Deutsche Marke:
750 EUR (bei 3 Klassen – für jede weitere Klasse werden jeweils 260 EUR berechnet)
Unionsmarke:
850 EUR (bei 1 Klasse)
900 EUR (bei 2 Klassen)
1.050 EUR (bei 3 Klassen – für jede weitere Klasse werden jeweils 150 EUR berechnet)
Hinweis: Sie können eine Marke auch nur teilweise für bestimmte Klassen verlängern und die Marke somit einschränken – der Antrag auf Verlängerung bezieht sich dann nur auf einzelne Klassen. Eine Klassenerweiterung ist dagegen nicht möglich.
Die Details zur Zahlungsweise finden Sie auf den Webseiten der Markenämter:
Musterantrag Markenverlängerung: Wir empfehlen aus Transparenzgründen einen schriftlichen Antrag zur Verlängerung der Marke zu stellen und zeitgleich die Zahlung der Verlängerungsgebühren vorzunehmen.
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II. Musterantrag auf Inhaberdatenänderung
Bei Anmeldung einer Marke ist der Inhaber mit Adresse zu benennen – diese Daten werden im Onlineregister des Markenamtes teilweise veröffentlicht. Oftmals ändern sich im Laufe der Jahre diese Daten – der Inhaber hat dann die Pflicht das Markenamt über die Änderungen in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist ein Antrag ans Amt zu stellen, amtsseitig werden hierfür keine Gebühren erhoben.
Musterantrag Inhaberdatenänderung:
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Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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