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Lebensmittel mit Azofarbstoffen: Neuer Warnhinweis ab dem 20.07.2010

21.05.2010, 07:11 Uhr | Lesezeit: 2 min
von Mag. iur Christoph Engel
Lebensmittel mit Azofarbstoffen: Neuer Warnhinweis ab dem 20.07.2010

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 vom 16. Dezember 2008 gilt ab dem 20.07.2010 eine besondere Hinweispflicht für bestimmte Azofarbstoffe, die in der Lebensmittelindustrie breite Verwendung finden.

Inhaltsverzeichnis

Azofarbstoffe

Azofarbstoffe sind synthetische Färbemittel, die sich durch eine sogenannte Azobrücke (eine chemisch funktionelle Gruppe, bestehend aus zwei Stickstoff-Atomen) auszeichnen. Diese Stoffe finden schon seit Langem vor allem bei der Färbung von Lebensmitteln ihre Anwendung; in der Kritik stehen sie jedoch ebenfalls schon länger. So stehen sie u.a. unter Verdacht, bestimmte (Pseudo-) Allergien, Asthma, Krebsleiden und Tumore zu begünstigen. Seit neuestem wird zudem diskutiert, ob bestimmte Azofarbstoffe bei Kindern ein Aufmerksamkeitsdefizit hervorrufen können.

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Warnhinweis

Gemäß Art. 24 i.V.m. Anhang V der Verordnung muss ab dem 20.07.2010 auf Lebensmitteln, die bestimmte Azofarbstoffe enthalten, der folgende Warnhinweis angebracht sein:

„Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.“

Betroffen von dieser Regelung sind gem. Anhang V die folgenden Farbstoffe:

- E 102    Tartrazin (enthalten u.a. in Getränken, insbesondere Likören und Obstweinen, Süßwaren, Desserts, Backwaren, Senf, Käse, Fisch-/Krebspasten, Kunstdärmen)
- E 104    Chinolingelb (enthalten u.a. in Getränken, Süßwaren, Desserts, Speiseeis, Kaugummi, Räucherfisch)
- E 110    Gelborange S (enthalten u.a. in Asia Snacks, Fertignahrung, Süßwaren, Desserts, Käse, Joghurt)
- E 122    Azorubin (enthalten u.a. in Getränken, Süßwaren, Desserts, Marzipan, Fertiggerichten, Paniermehl etc.)
- E 124    Cochenillerot A (enthalten u.a. in Getränken, Süßwaren, Fruchtaufstrichen, Käse, Chorizo, Lachsersatz)
- E 129    Allurarot AC (enthalten u.a. in Getränken, Süßwaren, Desserts, Hackfleischgerichten)

Gerade auch Onlinehändlern ist beim Handel mit Lebensmitteln anzuraten, ihre Produktpalette auf diese Zusatzstoffe hin zu überprüfen und das Onlineangebot ggf. um den genannten Hinweis zu ergänzen.

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3 Kommentare

H
Heinz 04.12.2017, 04:02 Uhr
Kunde
Ob der Satz: "Kann die Aufmerksamkeit..." nun dahinter steht oder nicht, ist für mich zweitrangig. Ich finde immer und immer wieder Lebensmittel, die überhaupt gar nicht gekennzeichnet sind und man sogar auf Nachfrage hin belogen wird. In Leipzig ist das besonders schlimm. Ich habe das Gefühl, dass sich niemand zuständig fühlt, selbt wenn ich Laborproben vorweise! An welche Behörde muss man sich wenden?
T
Tilly 21.09.2010, 20:52 Uhr
Azofarbstoffe
Kennzeichnungspflicht schone und gut, doch finde ich nach wie vor, etwa 2Monate nach der Pflicht, immer noch hauptsächlich nicht gekennzeichnete Produkte in den Regalen...
Woran liegt's? in wessen Verantwortung ist die Kennzeichnung, Verkaufer oder Hersteller?
J
Jürgen T. 26.05.2010, 11:14 Uhr
Azofarbstoff
Wie kann die Verwendung solcher Stoffe überhaupt zulässig sein? Müssen wir erst alle zu leuchten beginnen, bis diese Zusatzstoffe untersagt werden? Einerseits setzt sich die Regierung für die Verbesserung von Bildung und Unterbringung von Kindern ein, auf der anderen Seite macht sie es möglich, dass Kinder mit Lebensmittel vollgestopft werden, die ihnen später Probleme bereiten. Das nennt man wohl kontraproduktiv oder einfach: "bekloppt"!

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