
Das OLG München (Urteil vom 08.10.2009, Az.:6 U 1575/08 und 6 U 2160/08) hatte jüngst u.a. über eine Werbung mit kostenloser fachärztlicher Beratung für schönheitschirurgische Eingriffe zu entscheiden und diese Werbung als unlauter angesehen.
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