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Kaufrecht 2022: Gesammelte Informationen der IT-Recht Kanzlei

29.11.2021, 13:24 Uhr | Lesezeit: 7 min
Kaufrecht 2022: Gesammelte Informationen der IT-Recht Kanzlei

Zum 01.01.2022 wird das deutsche Kaufrecht reformiert. Zu diesem Thema haben wir bereits etliche Inhalte veröffentlicht. Gerne verschaffen wir Ihnen hierzu in diesem Beitrag einen aktuellen Überblick.

Inhaltsverzeichnis

Thema: Verkauf von Waren

Grundlagenartikel

Neues zwingendes Kaufrecht ab Januar 2022

Für Kaufverträge, die ab 1. Januar 2022 abgeschlossen werden, gilt in Deutschland ein neues Kaufrecht. Die aktuellen Änderungen des Kaufrechts wirken sich im Wesentlichen auf Verbrauchsgüterkaufverträge aus, also Kaufgeschäfte zwischen Unternehmern auf der einen und Verbrauchern auf der anderen Seite.

Allerdings sind teilweise auch Kaufgeschäfte unter Unternehmern und zwischen Privatleuten von dem neuen Recht betroffen. Händler werden wegen der Änderungen teilweise ihre AGB anpassen und ihren Geschäftsbetrieb umstellen müssen. Wir geben in diesem Beitrag einen umfassenden Überblick über die Regelungen des neuen Kaufrechts.

Gewährleistung / Mängelhaftung

FAQ: Gewährleistung/Mängelhaftung 2022

In diesem Beitrag stellen wir umfangreiche FAQ zum ab dem 01.01.2022 geltenden Gewährleistungsrecht (für Waren ohne digitale Elemente) mit vielen Beispielen und aktualisierten Mustern zur Verfügung.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Final Countdown: Diese Änderungen im Gewährleistungsrecht erwarten Online-Händler zum 01.01.2022

Auch das Gewährleistungsrecht mit Rechten und Pflichten von Händlern und Verbrauchern bei Sachmängeln, sind von dem neuen Kaufrecht betroffen. Was sich im Bereich der Mängelhaftung gegenüber Verbrauchern zum Jahreswechsel (für normale Waren ohne digitale Elemente) konkret ändert, stellen wir in diesem Beitrag dar.

Neues Gewährleistungsrecht 2022: Hilfreiche Muster für Mandanten (deutsch und englisch)

Wir haben unsere Muster für typische Konfliktsituationen des Mängelrechts aktualisiert und stellen unseren Mandanten in diesem Beitrag Versionen nach der neuen Rechtslage zur Verfügung.

Das ABC der Versandkostentragung im aktuellen und künftigen Gewährleistungsrecht

Weicht der Ist-Zustand eines gelieferten Produktes (vermeintlich) vom geschuldeten Soll-Zustand ab, werden Rechte und Pflichten von Händler und Verbraucher durch das gesetzliche Gewährleistungsrecht definiert. Für den Online-Handel von besonderer finanzieller Relevanz ist hierbei auch die Frage, wer im Gewährleistungsregime die Versandkosten für die Mängelprüfung, die Nacherfüllung und die Rückgabe defekter Sachen trägt.

In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die Grundsätze der Versandkostentragung im Gewährleistungsrecht nach aktuellem und künftigem Kaufrecht.

Neues Kaufrecht 2022: Neue Regelungen zur Nacherfüllung

Ab dem 01.01.2022 wird es neue Regelungen zur Nacherfüllung bei Kaufverträgen geben. Die gesetzlichen Änderungen haben auch massive Auswirkungen auf den Online-Handel. In diesem Beitrag setzen wir uns mit den geplanten Änderungen auseinander und beleuchten die Auswirkungen auf die Praxis insbesondere im Online-Handel.

Gewährleistungsrecht 2022: Neuer Mangelbegriff für Waren und Auswirkungen für den Online-Handel

Zum 01.01.2022 werden wesentliche Teile des Kaufrechts vor allem in B2C-Handelsbeziehungen reformiert, um Verbrauchern EU-weit mehr Schutz zu gewähren. Besonders von den Neuerungen betroffen ist das gesetzliche Gewährleistungsrecht, das neben einem neuen Mangelbegriff im B2C-Handel strenge Voraussetzungen für die Vereinbarung von Beschaffenheitsabweichungen bei Gebraucht- und B-Ware aufstellt und bislang gültige gesetzliche Gewährleistungsausschlüsse entfallen lässt.

Wann nach neuem Kaufrecht ab 2022 ein Mangel anzunehmen ist und wie sich Online-Händler diesbezüglich künftig aufstellen müssen, zeigen wir in diesem Beitrag.

Das neue Kaufrecht 2022 in der Praxis: Beweislastumkehr für Mängel gilt künftig ein Jahr lang

Zum 01.01.2022 müssen sich gewerbliche Verkäufer (und damit auch die Online-Händler) auf zahlreiche Änderungen im Kaufrecht einstellen. Eine besonders praxisrelevante Änderung ist dabei die Verlängerung der sogenannten Beweislastumkehr in Bezug auf die gesetzlichen Mängelrechte. Diese gilt künftig ein Jahr lang statt aktuell nur sechs Monate.

Umfangreiche Informationen hierzu entnehmen Sie diesem Beitrag.

Konkrete Umsetzungspflichten für Online-Händler

Werbung mit Garantien

Kaufrecht 2022: Neue Vorgaben bei der Werbung mit Garantien ab dem 01.01.2022

Obwohl die Werbung mit Garantien bereits aktuell rechtlich anspruchsvoll ist, werben viele Online-Händler mit einer Hersteller- oder Verkäufergarantie, weil eine solche Werbung stark absatzfördernd ist. Durch die Novellierung des Kaufrechts werden sich die Anforderungen an eine rechtskonforme Garantiewerbung mit Wirkung zum 01.01.2022 nochmals erhöhen.

Lesen Sie die Details in diesem Beitrag.

Muster: Werbung mit Hersteller- und Händlergarantien ab dem 01.01.2022

Durch das neue Kaufrecht ändern sich auch die Vorgaben an die Werbung mit Garantien zum 01.01.2022. Wir stellen unseren Mandanten in diesem Beitrag einen aktualisierten Leitfaden inkl. rechtssicherer Muster zur Verfügung.

Verkürzung der Mängelhaftung bei Gebrauchtware

Ab dem 01.01.2022: Wie verkürzt man die Mängelhaftung bei Gebrauchtware abmahnsicher?

Ab dem 01.01.2022 gelten neue Anforderungen an die Verkürzung der Verjährungsfrist für Mängel beim Verkauf von Gebrauchtwaren an Verbraucher. Doch wie können Händler die neuen Vorgaben in der Praxis rechtssicher umsetzen?

Hiermit beschäftigt sich dieser Beitrag.

Neues Kaufrecht 2022: Verkürzung der Gewährleistung bei Gebrauchtwaren massiv erschwert

Zum 01.01.2022 wird das deutsche Kaufrecht reformiert. Den Händler (und damit auch den Online-Händler) erwartet dabei eine unschöne Neuerung im Bereich der Haftungsverkürzung für Sachmängel bei gebrauchten Waren. Dies führt dazu, dass nahezu jeder Online-Händler seine Rechtstexte anpassen muss. Zudem wird dann die Anpassung des Bestellvorgangs erforderlich sein.

Lesen Sie die Details in diesem Beitrag.

Verkauf von Mängelexemplaren

Ab dem 01.01.2022: Neue Anforderungen an den Verkauf von Mängelexemplaren an Verbraucher

Ab dem 01.01.2022 wird es neue Anforderungen für den Verkauf von Mängelexemplaren an Verbraucher geben. Insoweit wird künftig eine ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung zwischen Händler und Verbraucher erforderlich sein. Welche Auswirkungen dies auf den Online-Handel hat, beleuchten wir in diesem Beitrag.

Neue Rechtstexte

Neue Rechtstexte nötig: Online-Händler müssen sich für das neue Kaufrecht 2022 rüsten

Das Jahr geht – neue Rechtstexte kommen: Durch die Umsetzung zweier EU-Richtlinien in das deutsche Recht ergeben sich ab dem 01.01.2022 auch im deutschen Kaufrecht erhebliche Änderungen. Davon sind auch nahezu alle Online-Händler betroffen, so dass diese zum Jahreswechsel ihre Rechtstexte aktualisieren müssen.

Hiermit beschäftigt sich dieser Beitrag.

Einfache Leitfäden

Leitfaden zur Umsetzung bei Warenverkauf im Online-Handel

Wir stellen in diesem Beitrag unseren Mandanten einen Leitfaden zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen bereit.

Thema: Verkauf von Waren mit digitalen Elementen

Recht auf Updates

Das Recht auf Updates - was Online-Händler bei der sog. Aktualisierungspflicht beachten müssen + Muster zur Informationspflicht

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der sog. Aktualisierungspflicht im Falle des Verkaufs von Waren mit digitalen Elementen. Dieses sog. „Recht auf Update“ bringt ein Element eines partiellen Dauerschuldverhältnisses für Online-Händler mit sich. Zudem stellt der Gesetzgeber neue Informationspflichten betreffend der Aktualisierungen auf.

Bild- und Tonträger

Was gilt künftig für den Verkauf von Bild- und Tonträgern mit digitalen Inhalten an Verbraucher?

Für den Verkauf von Bild- und Tonträgern mit digitalen Inhalten wie etwa CDs, DVDs oder BluRay-Discs, welche digitale Bild- und/oder Audiodaten enthalten, gelten ab dem nächsten Jahr teilweise andere Regeln. Diese beleuchten wir in diesem Beitrag.

Thema: Verkauf von digitalen Produkten

Grundlagenartikel

Besondere Regelungen für Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte ab Januar 2022

Für sog. Verträge über die Bereitstellung von digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen (=digitale Produkte), die ab 1. Januar 2022 abgeschlossen bzw. erfüllt werden, gelten in Deutschland künftig besondere Regelungen. Für Verträge über die Bereitstellung digitaler Produkte wird ein umfassender, eigenständiger Regelungsbereich im BGB geschaffen, vor allem im Hinblick auf die vertraglichen Verpflichtungen des Unternehmers hinsichtlich der digitalen Produkte und das bei Mängeln anwendbare Gewährleistungsrecht. Im Fokus stehen Verbraucherverträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern.

Wir geben in diesem Beitrag einen umfassenden Überblick über die neuen Regelungen.

Einfacher Leitfaden

Leitfaden zur Umsetzung beim Verkauf digitaler Produkte

Wir stellen unseren Mandanten in diesem Beitrag einen Leitfaden zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen beim "Verkauf" von digitalen Inhalten und digitaler Dienstleistungen bereit.

Thema: Sonstiges

Unternehmerregress

Der neu geregelte Unternehmerregress ab 2022: Das gilt es zu beachten + Muster für die Praxis!

Viele gewerbliche Händler kennen den unternehmerischen Rückgriffsanspruch gegen den Lieferanten (sog. Unternehmerregess) aus der täglichen Praxis. Es bietet sich hierbei die Möglichkeit für den gewerblichen Händler, beim Lieferanten Rückgriff zu nehmen. Dieser Rückgriff gestattet vor allem den Ersatz von Aufwendungen, die dem Händler gegenüber dem Kunden aufgrund der Lieferung einer mangelhaften Ware entstanden sind. Durch gesetzliche Neuerungen ändert sich zum 01.01.2022 einiges beim Unternehmerrückgriff.

Was Sie zu diesen Neuerungen wissen müssen und wie Ihnen unsere speziellen Muster in der Praxis helfen werden, lesen Sie in diesem Beitrag.

Sie sind noch kein Mandant der IT-Recht Kanzlei?
Gerne können Sie sich hier über unsere Schutzpakete für Webseiten, Handelsplattformen, Shopsysteme und Social Media Präsenzen informieren.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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