Verwaltungsgericht Lüneburg bestätigt Verbot eines pornografischen Internet-Linkportals
Das Verbot eines pornografischen Internet-Linkportals eines niedersächsischen Anbieters wurde kürzlich durch das Verwaltungsgericht Lüneburg bestätigt. So ergibt sich nach einem kürzlich veröffentlichten Beschluss (Beschluss vom 18.10.2007, Az. 6 B 33/07), dass eine Untersagungsverfügung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) rechtens ist, weil Kinder und Jugendliche über die Internetseite ohne Altersverifikation Zugriff auf pornografische Angebote bekommen.
Lässt der Anbieter die Seite mit ihren rund 1400 Links trotzdem im Netz, darf die NLM ein Zwangsgeld von 10. 000 Euro verhängen.
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