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von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)

Teilerfolg für Greenpeace vor Gericht – Ministerium muss über Informationsanspruch neu entscheiden

News vom 24.10.2008, 13:54 Uhr | Keine Kommentare

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz muss über einen Antrag von Greenpeace neu entscheiden, Informationen über die Empfänger von EU-Agrarsubventionen herauszugeben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln mit einem heute verkündeten Urteil.

Greenpeace hatte im Juni 2006 beim Ministerium beantragt, sämtliche deutschen Empfänger von EU-Agrarsubventionen ohne Namensnennung bekannt zu geben, die 20 größten Subventionsempfänger aus jedem Bundesland auch namentlich. Das Ministerium lehnte den Antrag im Juli 2006 ab: Nach dem einschlägigen Informationsfreiheitsgesetz dürften die Namen der betreffenden Personen oder Unternehmen ohne deren Einwilligung nicht mitgeteilt werden. Außerdem sei das Ministerium für die Subventionsvergabe gar nicht zuständig, sondern sammele nur die Daten aus den einzelnen Bundesländern zu den gewährten Subventionen und leite diese an die EU nach Brüssel weiter.

Greenpeace zog vor das Verwaltungsgericht Köln, das wegen des Sitzes des Ministeriums in Bonn für den Rechtsstreit zuständig ist. Vor Gericht erzielte die Organisation einen Teilerfolg: Auf das Informationsbegehren sei das Umweltinformationsgesetz anwendbar, weil Agrarsubventionen sich auf die Umwelt auswirken könnten, entschieden die Richter und hoben den Ablehnungsbescheid des Ministeriums auf. Die Auskunft über die Subventionszahlungen ohne namentliche Zuordnung sei zu erteilen. Das Ministerium sei aber nicht in jedem Fall verpflichtet, die 20 größten Subventionsempfänger je Bundesland namentlich zu benennen. Vielmehr müsse nach dem Umweltinformationsgesetz abgewogen werden zwischen dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe der Namen und dem gleichfalls geschützten Interesse der Subventionsempfänger, die entsprechenden Informationen vertraulich zu behandeln. Da das Ministerium von einer falschen Rechtsgrundlage – dem insoweit restriktiveren Informationsfreiheitsgesetz – ausgegangen sei, habe es diese rechtlich erforderliche Abwägung noch nicht durchgeführt und müsse dies nun nachholen. Insoweit verpflichtete das Gericht das Ministerium, über den Informationsantrag von Greenpeace nach Beteiligung der betroffenen Unternehmen neu zu entscheiden. Sollte der Antrag dann wieder abgelehnt werden, könnte Greenpeace dagegen erneut klagen.

Ähnlich entschied das Gericht in einem weiteren Verfahren. Hier hatte ein Redakteur des „Stern“ gegen die dem Landwirtschaftsministerium unterstellte Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn auf Bekanntgabe der Namen der 50 größten Agrarsubventionsempfänger geklagt.

Gegen die Urteile können die Beteiligten binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe beim Oberverwaltungsgericht Münster die vom Gericht zugelassene Berufung einlegen.

Aktenzeichen: 13 K 5055/06 und 13 K 4705/06

PM des VG Köln vom 23.10.2008

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Bildquelle:
Gerd Altmann(geralt) / PIXELIO

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