GmbH-Gründung ohne Mindestkapital bald möglich

GmbH-Gründung ohne Mindestkapital bald möglich
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von Verena Eckert
19.09.2008 | Lesezeit: 2 min

Heute hat der Bundesrat das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“, kurz MoMiG, passieren lassen. Frühestens zum November diesen Jahres werden die umfangreichen Neuregelungen dann in Kraft treten. Sie bringen große Erleichterungen für Gründer, aber auch Vereinfachungen für Gläubiger einer GmbH. Hier einige der wichtigsten Änderungen:

Verbesserungen für GmbH-Gründer

Neu ist die so genannte haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG). Dies ist eine GmbH, die ohne Mindestkapital gegründet werden kann. Allerdings muss bei der UG ab dem Zeitpunkt der Gründung zumindest ein Teil der Unternehmensgewinne solange angespart werden, bis die Mindeststammeinlage von 25.000 EUR erreicht ist. Vom Tisch ist damit die Senkung der Mindeststammeinlage auf 10.000 EUR, die einige Zeit in der Diskussion war.

Um die GmbH-Gründung zu erleichtern, wird das Gesetz in seiner Anlage außerdem noch zwei beurkundungspflichtige Musterprotokolle enthalten. Damit ersparen sich die Gründer einer GmbH, die keinerlei Sonderregelungen wünschen, einen Teil der Beratungskosten.

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Verbesserungen für Gläubiger einer GmbH

Neue Möglichkeiten bietet das MoMiG aber nicht nur für die Gründer einer GmbH, sondern auch für alle, die eine Forderung gegen eine GmbH durchsetzen möchten. So werden beispielsweise nun alle Gesellschafter in die Pflicht genommen, bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder Führerlosigkeit der Gesellschaft einen Insolvenzantrag zu stellen. Außerdem wird es künftig erleichtert werden, eine öffentliche Zustellung gegen die GmbH zu bewirken. Öffentliche Zustellungen sind nötig, wenn der Schuldner nicht gefunden werden, ihm also eine Klage oder ein ähnliches Schreiben nicht offiziell zugestellt werden kann. Die öffentliche Zustellung erfolgt durch einen Aushang des Schreibens bei der zuständigen Stelle. Der Gegner kann sich danach nicht mehr darauf berufen, er habe das Schreiben nicht bekommen.

Überblick

Eine ausführliche Übersicht über das neue Gesetz und die wichtigsten Änderungen findet sich auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums unter www.bmj.bund.de/momig

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Clemens Mirwald / PIXELIO

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