Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

GmbH-Gründung ohne Mindestkapital bald möglich

19.09.2008, 17:58 Uhr | Lesezeit: 2 min
author
von Verena Eckert
GmbH-Gründung ohne Mindestkapital bald möglich

Heute hat der Bundesrat das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“, kurz MoMiG, passieren lassen. Frühestens zum November diesen Jahres werden die umfangreichen Neuregelungen dann in Kraft treten. Sie bringen große Erleichterungen für Gründer, aber auch Vereinfachungen für Gläubiger einer GmbH. Hier einige der wichtigsten Änderungen:

Verbesserungen für GmbH-Gründer

Neu ist die so genannte haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG). Dies ist eine GmbH, die ohne Mindestkapital gegründet werden kann. Allerdings muss bei der UG ab dem Zeitpunkt der Gründung zumindest ein Teil der Unternehmensgewinne solange angespart werden, bis die Mindeststammeinlage von 25.000 EUR erreicht ist. Vom Tisch ist damit die Senkung der Mindeststammeinlage auf 10.000 EUR, die einige Zeit in der Diskussion war.

Um die GmbH-Gründung zu erleichtern, wird das Gesetz in seiner Anlage außerdem noch zwei beurkundungspflichtige Musterprotokolle enthalten. Damit ersparen sich die Gründer einer GmbH, die keinerlei Sonderregelungen wünschen, einen Teil der Beratungskosten.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Verbesserungen für Gläubiger einer GmbH

Neue Möglichkeiten bietet das MoMiG aber nicht nur für die Gründer einer GmbH, sondern auch für alle, die eine Forderung gegen eine GmbH durchsetzen möchten. So werden beispielsweise nun alle Gesellschafter in die Pflicht genommen, bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder Führerlosigkeit der Gesellschaft einen Insolvenzantrag zu stellen. Außerdem wird es künftig erleichtert werden, eine öffentliche Zustellung gegen die GmbH zu bewirken. Öffentliche Zustellungen sind nötig, wenn der Schuldner nicht gefunden werden, ihm also eine Klage oder ein ähnliches Schreiben nicht offiziell zugestellt werden kann. Die öffentliche Zustellung erfolgt durch einen Aushang des Schreibens bei der zuständigen Stelle. Der Gegner kann sich danach nicht mehr darauf berufen, er habe das Schreiben nicht bekommen.

Überblick

Eine ausführliche Übersicht über das neue Gesetz und die wichtigsten Änderungen findet sich auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums unter www.bmj.bund.de/momig

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Clemens Mirwald / PIXELIO

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

BGH: Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar
(13.07.2018, 13:58 Uhr)
BGH: Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar
Section 1502 des Dodd-Frank Act: Von Konfliktmetallen, Selbstauskünften und Weltverbesserern
(18.10.2013, 15:51 Uhr)
Section 1502 des Dodd-Frank Act: Von Konfliktmetallen, Selbstauskünften und Weltverbesserern
Bundesgerichtshof erkennt Schadensersatz für denAusfall eines Internetanschlusses zu
(29.01.2013, 20:12 Uhr)
Bundesgerichtshof erkennt Schadensersatz für denAusfall eines Internetanschlusses zu
Mobiler Alkoholverkaufsstand in Oktoberfestnähe
(21.09.2011, 13:30 Uhr)
Mobiler Alkoholverkaufsstand in Oktoberfestnähe
UK Bribery Act Inkraftgetreten
(11.07.2011, 12:21 Uhr)
UK Bribery Act Inkraftgetreten
Die Schule des Lebens - Zur Frage der außerordentlichen Kündigung bei einem Privatschulbesuch
(28.10.2010, 09:34 Uhr)
Die Schule des Lebens - Zur Frage der außerordentlichen Kündigung bei einem Privatschulbesuch
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei