IT-Recht Kanzlei stellt vor: die EU-Verordnung 1060/2010 in Bezug auf Haushaltskühlgeräte

IT-Recht Kanzlei stellt vor: die EU-Verordnung 1060/2010 in Bezug auf Haushaltskühlgeräte
13.09.2013 | Lesezeit: 7 min

Achtung: Der nachfolgende Beitrag ist mittlerweile veraltet!
Aktuellere Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Leitfaden: Kühlgeräte (z.B. Kühlschränke) richtig im Internet kennzeichnen (Update 2021)" veröffentlicht.

Die EU-Verordnung Nr. EU-Verordnung 1060/2010 ist am 30.11.2010 in Kraft getreten und hob mit Wirkung zum 30.11.2011 die Richtlinie 94/2/EG auf bzw. ersetzte diese ab diesem Zeitpunkt. Sie gilt unmittelbar von sich heraus in der ganzen EU, also auch in Deutschland, und muss(te) daher nicht mehr umgesetzt werden. "Lieferanten" (also Hersteller/Importeure) und Händler haben den daraus folgenden Etikettierungs- bzw. Kennzeichnungspflichten der Verordnung für Haushaltskühlgeräte, die seit dem 30.11.2011 in Verkehr gebracht werden, zwingend nachzukommen. Grund genug, die EU-Verordnung Nr. 1060/2010 einmal genauer vorzustellen.

Frage: Was ist ein Haushaltskühlgerät?

Gemäß Artikel 2 Nr. 2 der EU-Verordnung Nr. 1060/2010 bezeichnet der Begriff "Haushaltskühlgerät" ein isoliertes Gehäuse mit einem oder mehreren Fächern, das für das Kühlen oder Einfrieren von Lebensmitteln oder die Lagerung von gekühlten oder gefrorenen Lebensmitteln zu nicht gewerblichen Zwecken bestimmt ist und durch ein oder mehrere energieverbrauchende Verfahren gekühlt wird, einschließlich Geräten, die als Bausätze zum Zusammenbau durch den Endnutzer verkauft werden.

Frage: Rechtsgrundlage für die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltskühlgeräten?

Gesetzliche Grundlage für die Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Haushaltskühlgeräten ist ein Zusammenspiel zwischen

  • der EU-Rahmenrichtlinie 2010/30(EU, der EU-Verordnung Nr. 1060/2010 und
  • dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (kurz: EnVKG) sowie
  • der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (kurz: EnVKV).

In Zusammenhang mit der Verbrauchskennzeichnung von Haushaltskühlgeräten ist darauf hinzuweisen, dass die EU-Verordnung Nr. 1060/2010 bereits einmal korrigiert worden ist. Informationen hierzu sind der Website der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zu entnehmen, welche übrigens auch den Gesetzgebungsprozess bis zum Inkrafttreten der EU-Verordnung 1060/2010 dokumentiert.

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Frage: Um was geht es bei der EU-Verordnung Nr. 1060/2010?

Laut aktuellen Energiestatistiken entfällt ein nicht unerheblicher Teil des Gesamtenergieverbrauchs der Europäischen Union auf elektrisch betriebene Haushaltskühlgeräte. Gleichzeitig aber bergen eben diese Geräte ein gesteigertes Potenzial der energieeffizienten Entwicklung und Funktionsweise.

Um nun den Verbrauchern, wie schon bei vielen anderen elektronischen Produkten geschehen, den Überblick über die zum Teil stark auseinanderfallenden Effizienzklassen und den durchschnittlichen Energieverbrauch zu erleichtern und damit gleichzeitig den Vertrieb verbrauchssparender Produkte zu fördern, hat die Europäische Kommission auf Basis der EU-Rahmenrichtlinie 2010/30/EU die EU-Verordnung (Nr.1060/2010) erlassen, welche die Etikettierung und Kennzeichnung von Haushaltskühlgeräten als energieverbrauchsrelevante Produkte regelt.

Frage: Welche Haushaltskühlgeräte sind von der EU-Verordnung Nr. 1060/2010 erfasst?

Die EU-Verordnung 1060/2010 legt unter anderem Anforderungen an die Kennzeichnung von elektrischen Haushaltskühlgeräten mit einem Nutzinhalt zwischen 10 und 1500 Liter, die mit Netzstrom betrieben werden fest - einschließlich Geräten, die nicht für den Haushaltsgebrauch oder für die Kühlung von anderen Kühlgütern als Lebensmitteln zum Verkauf angeboten werden, sowie Einbaugeräten.

Auch betroffen von der Pflicht zur Kennzeichnung sind netzbetriebene Haushaltskühlgeräte, die mit Batterien/Akkumulatoren betrieben werden können.

Exkurs

Zu den allgemeinen Rechtsvorschriften, die derzeit für Haushaltskühlgeräte relevant sind, gehören die
folgenden (keine abschließende Aufzählung):

  • Richtlinie 2002/96/EG2 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE);
  • Richtlinie 2011/65/EU3 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten;
  • Richtlinie 2006/95/EG4 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (kodifizierte Fassung) (Text von Bedeutung für den EWR);
  • Richtlinie 2006/42/EG5 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR);
  • Richtlinie 2004/108/EG6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit und zur Aufhebung der Richtlinie 89/336/EWG (Text von Bedeutung für den EWR.
  • Delegierte EU-Verordnung Nr. 1060/2010 der Kommission vom 28. September 2010 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltskühlgeräten
  • EU-Verordnung Nr. 643/2009 der Kommission vom 22. Juli 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltskühlgeräten

Frage: Welche Haushaltskühlgeräte sind nicht von der EU-Verordnung 1060/2010 umfasst?

Nicht vom Anwendungsbereich der EU-Verordnung 1060/2010 umfasst sind gemäß Artikel 1 Absatz 3 der EU-Verordnung 1060/2010:

  • Kühlgeräte, die in erster Linie mit anderen Energiequellen als elektrischem Strom, zum Beispiel mit Flüssiggas, Kerosin und Biodiesel-Kraftstoffen, betrieben werden;
  • mit Batterien/Akkumulatoren betriebene Kühlgeräte, die über einen getrennt zu erwerbenden Gleichrichter am Stromnetz betrieben werden können;
  • maßgefertigte Kühlgeräte, die als Einzelstücke hergestellt werden und keinem anderen Kühlgerätemodell entsprechen;
  • Kühlgeräte für Anwendungen im Dienstleistungssektor, bei denen die Entnahme gekühlter Lebensmittel von elektronischen Sensoren erfasst wird und diese Informationen über eine Netzverbindung automatisch an ein entferntes Kontrollsystem für die Lagerbuchhaltung übertragen werden können;
  • Geräte, deren Hauptfunktion nicht die Kühllagerung von Lebensmitteln ist, wie Eiswürfelbereiter oder Kaltgetränkespender als Einzelgeräte.

Hinweis: Nicht erfasst sind zudem

  • gebrauchte Produkte sowie
  • Etiketten, Beschriftungen, Leistungsschilder oder sonstige Informationen und Zeichen, die aus Sicherheitsgründen am Produkt anzubringen sind, vgl. hierzu § 1 EnVKG.

Frage: Sind gebrauchte Haushaltskühlgeräte etikettierungs bzw. kennzeichnungspflichtig?

Dies ist nicht der Fall, vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 EnVKG.

Das EnVKG dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/30/EU. Gemäß Art. 1 Abs. 3 EU-Richtlinie 2010/30/EU sind von der Kennzeichnungspflicht der Richtlinie (lediglich) „Produkte aus zweiter Hand“ ausgenommen.

Zu beachten ist,

  • dass durch den Händler unmittelbar vom Hersteller erworbene Geräten schon begriffsmäßig keine "Produkte aus zweiter Hand" sind (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 26.07.2012, Az. I-4U 16/12).
  • dass die Ingebrauchnahme der Geräte durch den Händler zu Werbezwecken keine solche i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 1 EnVKG darstellt. § 2 Nr. 16 EnKVG definiert nämlich das im Weiteren unter § 3 Abs. 1 Nr. 1. a) EnVKG tatbestandsmäßige Ausstellen der Produkte als das Aufstellen oder Vorführen von Produkten für den Endverbraucher am Verkaufsort zu Werbezwecken. Würde schon das Vorführen durch die Installation und Inbetriebnahme die Geräte zu gebrauchten Produkten machen, wäre jedenfalls die 2. Alt. des § 2 Nr. 16 EnVKG überflüssig (so OLG Hamm, Urteil vom 26.07.2012, Az. I-4U 16/12).
  • dass ein Gerät nicht allein dadurch zum "Gebrauchgerät" wird, weil es elektronisch angeschlossen und in eine Musterküche eingebaut wird.

Hinweis: EU-Kommission hat in ihren "Frequently Asked Questions (FAQ) on the Energy Labelling Directive 2010/30/EU" zum Thema "second hand products" folgende Fragen beantwortet:

Question on second hand products:

According to Article 1(3)(a) the Directive does not apply to “second hand products”. Do the
following cases concern second hand products?

a) Cases of cancellation of contracts. The consumer withdraws the contract. The product
is then resold.
b) Products that have been repaired or refurbished and are then placed on the market and
resold.
c) Swap stocks: products that are held in stock for the purpose of warranty cases and are
sold at a later stage as “phase-out model”.

Answer on second hand products

a) This would be considered a second hand good if it has been used.
b) Yes, repaired products are normally second hand product unless it has been
significantly changed and comes e.g. with a new warranty period in which case is can
be considered as a new product.
c) No, this concerns new product because they have not been offered for sale before"

Frage: Sind Haushaltskühlgeräte kennzeichnungspflichtig, die auf Messen präsentiert werden?

Jedenfalls nicht zwangsläufig. Nach § 2 Nr. 16, § 3 Abs. 1 EnVKG sind Elektrogeräte nur dann kennzeichnungspflichtig, wenn sie an einem Verkaufsort für den Endverbraucher aufgestellt oder vorgeführt werden. Das OLG Hamm entschied in dem Zusammenhang (Az. I-4 10812), dass ein Verkaufsort im Sinne dieser Vorschrift eine Messe dann nicht darstelle, wenn die Geräte den Verbrauchern auf der Messe nur präsentiert, aber nicht an sie verkauft werden.

Frage: Besteht die Kennzeichnungspflicht bei Vermietung von Haushaltskühlgeräten?

Ja, die Kennzeichnungspflicht betrifft alle Online-Händler, die Haushaltskühlgeräte an Endverbraucher verkaufen, vermieten oder zum Ratenkauf anbieten, vgl. hierzu Artikel 2g der Richtlinie 2010/30/EU.

Frage: In welche Kategorien werden Haushaltskühlgeräte gemäß EU-Verordnung 1060/2010 eingestuft?

Dies ergibt sich aus Anhang VIII EU-Verordnung Nr. 1060/2010. So werden Haushaltskühlgeräte in Kategorien gemäß folgender Tabelle eingestuft:

Haushaltskühlgeräte kategorien

Jede Kategorie ist durch eine bestimmte Fächerzusammensetzung gemäß nachfolgender Tabelle bestimmt und unabhängig von der Zahl der Türen und/oder Schubladen:

einstufung

Frage: In welche Klimaklassen werden Haushaltskühlgeräte eingestuft?

Die Haushaltskühlgeräte werden in eine oder mehrere Klimaklassen gemäß der folgenden Tabelle (vgl. Anhang VIII Tabelle 3 der EU-Verordnung Nr. 1060/2010) eingestuft:

Klimaklassen

Frage: Wie werden die Energieeffizienzklassen von Haushaltskühlgeräten ermittelt?

Dies ergibt sich aus Anhang IX der EU-Verordnung Nr. 1060/2010 wie folgt:

Energieeffizienzklassen

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

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