Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
branchbob
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping-Marktplatz
eBay
eBay B2B
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Fairmondo.de
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage (kein Verkauf)
Homepages
Hood
Hosting-B2B
Hosting-B2B-B2C
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kauflux
Kleinanzeigen.de
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento 1 und Magento 2
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Mädchenflohmarkt
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shopgate
shopify
Shopware
Shpock+
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
TikTok-Präsenzen
Tumblr
Twitch
Twitter
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
webador
Werky
Wix
WooCommerce
WooCommerce German Market
WooCommerce Germanized
WordPress
Wordpress-Shops
wpShopGermany
Xanario
XING
xt:Commerce
YouTube
Zen-Cart
ZVAB
von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)

eBook: zur Impressumspflicht für Internetpräsenzen

News vom 11.12.2012, 08:25 Uhr | 1 Kommentar 

Bereits seit ein paar Jahren statuiert das Telemediengesetz (TMG) als Nachfolgenorm des Teledienstegesetzes (TDG) die Impressumspflicht (auch Anbieterkennzeichnungspflicht genannt) für geschäftsmäßige Internetpräsenzen. In der Zwischenzeit sind zahlreiche neue Urteile ergangen, die eine Festigung der Rechtsprechung und Konkretisierung des Gesetzestextes mit sich brachten. Das aktuelle eBook der IT-Recht Kanzlei beantwortet die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der sich aus § 5 TMG ergebenden Pflicht zur Veröffentlichung eines Impressums. Zudem wird ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung (2008-2012) gegeben.

 

Hinweis in eigener Sache: Kostenloser Facebook-Impressum-Generator

Kommerziell genutzte Facebook-Seiten müssen – so wie Websites auch – mit einem Impressum versehen werden. Das bereitet zwei Probleme: Was gehört in das Impressum hinein? Und wo gehört das Impressum auf der Facebook-Präsenz hin? Die IT-Recht Kanzlei bietet als Lösung beider Probleme ein Tool an, das ein rechtssicheres und individuelles Impressum generiert und sofort in die gewünschte Facebook-Seite einbindet (!) – für Fans kostenlos und jederzeit verfügbar.

Bereits über 4500 Facebook-Seiten werden durch den Impressum-Generator der IT-Recht Kanzlei abgesichert.

1

So nutzen Sie unsere kostenlose Impressum-App auf Facebook

Individuelles und kostenloses Impressum für kommerzielle Facebook-Seiten gefällig? Mit der Impressum-App für unsere Fans funktioniert das mit ein paar einfachen Schritten:

  • Besuchen Sie die Facebook-Seite der IT-Recht Kanzlei ; sofern Sie noch kein Fan sind, klicken Sie auf „gefällt mir“ (die App ist nur für Fans kostenlos zugänglich).
  • Klicken Sie auf das Icon „Impressum-App“ und folgen Sie einfach auf den nun folgenden Seiten den Anweisungen der App. Sie müssen dabei lediglich die korrekten Informationen in den Textfeldern eintragen.
  • Das war‘s! Die App erstellt automatisch ein individuelles Impressum und bindet es sofort in ihre Facebook-Seite ein. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern – lediglich bei Änderungen ihrer Angaben müssen Sie diese in unserer App korrigieren.
  • Ihre Daten werden selbstverständlich weder zu Werbezwecken genutzt, noch an Dritte weitergegeben. Es kommen zudem garantiert keinerlei Kosten auf die Nutzer unserer App zu.

Bitte noch beachten:

Platzierung des Facebook-Impressums: Das Impressum muss unter den ersten vier sichtbaren Reitern oberhalb der Facebook-Timeline dargestellt sein, so dass der Link zum Impressum auf den ersten Blick wahrnehmbar ist.

Problem mobile Ansicht: Derzeit wird das in einem Facebook-Reiter dargestellte Impressum nicht in mobilen Facebook-Apps angezeigt. Daher empfehlen wir folgende Vorgehensweise: In die Infobox der Facebook-Fanpage ist zusätzlich ein Link "Impressum" einzufügen. Dieser Link sollte auf die durch unsere Facebook-App erstelle Impressums-Seite verlinken.

 

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Besucherkommentare

impressum link im ebook

03.06.2019, 22:11 Uhr

Kommentar von justus

ich hab eine frage darf ich in einen ebook einen link zum Impressum einfügen 

© 2005-2023 · IT-Recht Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller