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von RA Felix Barth und Verena Eckert

Das ebay-VeRi-Programm: Vorsicht bei Schnellschüssen

News vom 17.12.2012, 10:11 Uhr | 1 Kommentar 

Das VeRi-Programm des Auktionshauses ebay bietet den Inhabern und Lizenznehmern von Urheberrechten, Marken und Patenten die Möglichkeit, sich gegen rechtsverletztende Angebote schnell und effektiv zu wehren. Wer vorschnell handelt muss aber mit unschönen Überraschungen rechnen.

Nach Mitteilung einer Rechtsverletzung sperrt ebay das entsprechende Angebot und teilt dem Rechteinhaber die Kontaktdaten des Anbieters mit. Damit besthet für die Rechteinhaber auch die Möglichkeit gegen private Verkäufer vorzugehen. Mit den erlangten Angaben kann dann eine Abmahnung erfolgen.

Aber Vorsicht: ebay löscht die beanstandeten Angebote schnell und zuverlässig. Es sollte daher unbedingt schon vor der VeRi-Anfrage eine Sicherung der Beweise stattfinden.

Wird eine vorherige Sicherung nämlich vergessen, können sich im Prozess große Beweisprobleme ergeben, da hier der Inhalt des beanstandetenAngebotes vom Rechteinhaber bewiesen werden muss.Und ein weiterer Punkte sollte seitens des Rechteinhabers in Zusammenahng mit VeRi-Anfragen berücksichtigt werden: Wer vorschnell nach einer VeRi - Anfrage ein vermeintlich rechtsverletzendes Angebot gelöscht, muss mit Gegenansprüchen rechnen ( vgl. LG München, Urteil vom 18.03.2009, Az.: 1 HK O 1922/09).

Also: Gut Ding will (gewisse) Weile haben - auch wenn die laufenden Fristen des einstweiligen Rechtsschutzes den Rechteinhaber zur Eile zwingen - eine genaue Prüfung und Sicherung des verletzenden Angebotes ist unumgänglich.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Gerd Altmann / PIXELIO
Felix Barth Autor:
Felix Barth
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz / Partnermanagement

Besucherkommentare

Beweissicherung

06.03.2011, 14:45 Uhr

Kommentar von Tim Neugierig

Guten Tag, meine Frage bezieht sich auf die Art der Beweissicherung. Genügt es einen Screenshot des urheberrechtsverletzenden Angebots anzufertigen uns zu speichern? Vielen Dank für Ihre...

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