Darf es etwas persönlicher sein: IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für DaWanda in persönlicher Form an

AGB stellen in den Augen vieler Online-Händler ein notwendiges Übel dar, zumal sie von den Kunden ohnehin in den seltensten Fällen überhaupt zur Kenntnis genommen werden. Hinzu kommt, dass AGB aufgrund ihrer für juristische Laien in der Regel sperrig anmutenden Formulierung eher abschreckend wirken. Dies gilt umso mehr, wenn die rechtlichen Akteure sich auf einer Plattform bewegen, auf der es aufgrund der angebotenen Artikel eher persönlich zugeht, so wie dies etwa bei DaWanda der Fall ist. So wurden wir insbesondere von Mandanten, die über DaWanda Waren zum Verkauf anbieten, bereits öfter gefragt, ob wir nicht auch mal AGB erstellen könnten, die etwas persönlicher formuliert sind, um den angesprochenen Kunden damit die Berührungsängste zu nehmen.
Dieser – für uns Juristen nicht immer leichten - Herausforderung haben wir uns nun gestellt und entsprechende AGB für DaWanda erstellt. In diesen AGB werden für die Bezeichnung der Parteien statt der Begriffe „Verkäufer“ bzw. „Kunde“ die Begriffe „Wir“ bzw. „Du“ verwendet. Zudem sind die AGB umgangssprachlicher formuliert, um eine persönlichere Atmosphäre zwischen Händler und Kunde zu schaffen. Dabei wurden jedoch Inhaltlich keine Abstriche im Vergleich zu unseren „klassischen“ AGB für DaWanda gemacht, damit die Qualität der AGB erhalten bleibt.
Entsprechende Rechtstexte bietet die IT-Recht Kanzlei ab sofort im Rahmen ihres AGB-Pflegeservices an – und das schon für 8,90 EUR monatlich. Die AGB für DaWanda in der persönlichen Version regeln die wesentlichen Punkte für den Verkauf von Waren über die Plattform DaWanda. Mit dem AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei bleiben Sie dabei immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand.
Nähere Informationen zum AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei erhalten Sie hier.
Mandanten der IT-Recht Kanzlei, die bereits AGB für den Warenverkauf über die Plattform DaWanda beziehen, stellen wir die neuen AGB in Kürze zusätzlich zu den bisherigen AGB zur Verfügung – und das ohne Zusatzkosten. Diese können dann zwischen den bereitgestellten Varianten wählen.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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