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von RA Jan Lennart Müller

Rechtssicher Computerspiele verkaufen!

News vom 09.11.2010, 08:38 Uhr | Keine Kommentare

Der Verkauf von Computerspielen und Konsolenspielen im Internet birgt große Risiken für den Händler. Beim Verkauf von Spielen sind die Vorschriften zum Jugendschutz besonders zu beachten. Die jugendschutzrechtlichen Vorschriften halten für den Händler zwingende Vorgaben bereit. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Abmahnungen. Wie müssen Spiele gekennzeichnet sein? An wen darf ich die Spiele verkaufen? Bin ich überhaupt ein Versandhandel im Sinne des Jugendschutzgesetzes? Die IT-Recht Kanzlei hat hierzu einen umfangreichen Beitrag veröffentlicht, der Ihnen die Antworten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Computer- und Konsolenspielen im Internet gibt.

Folgende Themen werden behandelt:

A. Die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes

I. Einleitung und Bedeutung
II. Einstufung und Indizierung
III. Besonderheit des Versandhandels
IV. Fazit

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B. Die Kennzeichnung von Bildträgern nach dem Jugendschutzgesetz

I. Ablauf der Übergangsfrist am 31.03.2010: Grundsätzlich Nachstickern von Spielen und Filmen mit neuen USK- und FSK-Kennzeichnungen
II. Ausnahmen von der Nachstickerungspflicht für USK- und FSK- gekennzeichnete Trägermedien aufgrund des Informationsschreibens des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend Rheinland-Pfalz?

C. Wettbewerbsrechtliche Dimension beim Verkauf von indizierten Spielen

I. Der Fall: Was war passiert?
II. Die Entscheidung (OLG Hamburg, Urteil vom 02.04.2008, Az.:5 U 81/07)
Fazit

Den Beitrag finden Sie hier.

 

 

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Aamon - Fotolia.com
Jan Lennart Müller Autor:
Jan Lennart Müller
Rechtsanwalt

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