IT-Recht Kanzlei bietet AGB für Argato an

IT-Recht Kanzlei bietet AGB für Argato an
1 min
Beitrag vom: 18.01.2019

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Plattformen erweitert und bietet ab sofort auch Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung) für Argato an. Bei Argato handelt es sich um eine Online-Handelsplattform, über die Unternehmer Kunstwerke an andere Nutzer der Plattform verkaufen können.

Kaufverträge können direkt über Argato abgeschlossen werden. Argato bietet seinen Nutzern hierfür einen eigenen Bestellprozess an. Unternehmer, die über Argato Kunstwerke verkaufen möchten, können dabei speziell auf diese Plattform zugeschnittene AGB verwenden. Diese berücksichtigen u. a. alle für den Vertragsschluss bei Argato wesentlichen Punkte.

Entsprechende Rechtstexte bietet die IT-Recht Kanzlei ab sofort im Rahmen ihres AGB-Pflegeservices an – und das schon ab 5,90 EUR zzgl. USt. monatlich. Die AGB für Argato regeln die wesentlichen Punkte für den Verkauf von Waren über Argato unter Berücksichtigung des deutschen Rechts. Zudem enthält das Schutzpaket für Argato eine Widerrufsbelehrung und eine Datenschutzerklärung, die den Anforderungen der DSGVO genügt. Mit dem AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei bleiben Sie dabei immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand. Die Rechtstexte können problemlos in das Verkäuferprofil bei Argato integriert werden.

Nähere Informationen zum Argato-AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei finden Sie hier.


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