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Abmahnung Xarima GbR

10.09.2009, 16:14 Uhr | Lesezeit: 1 min
Abmahnung Xarima GbR

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung der Xarima GbR wegen Verstößen im Wettbewerbsrecht vor.  Begründet wird diese mit mehreren fehlerhaften Angaben im Rahmen der Widerrufsbelehrung.

Inhaltsverzeichnis

Die Fakten

1. Abmahner: Xarima GbR

2. Grund: Fehlerhafte Wertersatzklausel, Angabe der Telefonnummer beim Widerrufsadressaten, fehlerhafte Länge der Widerrufsfrist (4 Wochen statt 1 Monat), fehlerhafte Angaben über Beginn der Widerrufsfrist

3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht

4. Gegenstandswert: 10.000 Euro

5. Nützliche Informationen: Hier

6. Sofort-Hilfe für Betroffene: Hier

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Anmerkung

Eine Abmahnung wegen Fehlern in der Widerrufsbelehrung muss heutzutage nicht mehr sein!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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1 Kommentar

B
Bank, Gordon 20.02.2010, 23:37 Uhr
Einheitliche Sprachregelung fuer Widerrufsfrist?
4 Wochen á 7 Tage ergeben in der Tat eine Dauer von weniger als einem Monat. Jedoch ist Monat ebenfalls ein dehnbarer Begriff, wie ich meine. So wäre die Widerrufsfrist im Februar viel kürzer als z.B. im Januar.

Ist es denn so schwer, exakt 31 Tage festzulegen? Jeder Kunde, der einen Kalender besitzt und zählen kann, wird doch dann wohl keine Schwierigkeiten haben, das Enddatum seiner Widerrufsfrist exakt festzustellen.

Zusätzliche Anmerkung: Wenn wir ausserdem von IT sprechen, dann doch auch sicher von der Fähigkeit, den genauen Zeitpunkt von der jeweiligen Bestellsoftware bei Bestellung automatisch berechnen und ausgeben zu lassen.

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