Abmahnung Xarima GbR
Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung der Xarima GbR wegen Verstößen im Wettbewerbsrecht vor. Begründet wird diese mit mehreren fehlerhaften Angaben im Rahmen der Widerrufsbelehrung.
Inhaltsverzeichnis
Die Fakten
1. Abmahner: Xarima GbR
2. Grund: Fehlerhafte Wertersatzklausel, Angabe der Telefonnummer beim Widerrufsadressaten, fehlerhafte Länge der Widerrufsfrist (4 Wochen statt 1 Monat), fehlerhafte Angaben über Beginn der Widerrufsfrist
3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
4. Gegenstandswert: 10.000 Euro
5. Nützliche Informationen: Hier
6. Sofort-Hilfe für Betroffene: Hier
Anmerkung
Eine Abmahnung wegen Fehlern in der Widerrufsbelehrung muss heutzutage nicht mehr sein!
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1 Kommentar
Ist es denn so schwer, exakt 31 Tage festzulegen? Jeder Kunde, der einen Kalender besitzt und zählen kann, wird doch dann wohl keine Schwierigkeiten haben, das Enddatum seiner Widerrufsfrist exakt festzustellen.
Zusätzliche Anmerkung: Wenn wir ausserdem von IT sprechen, dann doch auch sicher von der Fähigkeit, den genauen Zeitpunkt von der jeweiligen Bestellsoftware bei Bestellung automatisch berechnen und ausgeben zu lassen.