Und wieder der Gorilla: Abmahnung wegen Verletzung des Kamerastatives Gorillapod

Der IT- Recht Kanzlei liegen erneut Abmahnungen im Auftrag der DayMen Us, Inc. wegen angeblicher Verletzung des Nachahmungsschutzes und von Geschmacksmusterrechten.
Nach unserer Recherche sind der Name Gorillapod sowie die Erscheinungsform bzw. das Design des Kamerastatives tatsächlich geschützt.In der Abmahnung wird der Adressat aufgefordert die Benutzung der Marke bzw. des Statives umgehend zu unterlassen, eine entsprechend strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sowie Rechtsanwaltskosten, die sich nach einem stolzen Gegenstandwert von 200.000 EUR berechnen sollen und damit einen Bruttobetrag iHv. gut 3.000 EUR(!) ausmachen, zu erstatten. Zudem ist für die Vorbereitung des Schadensersatzanspruches Auskunft über den Verletzungsumfang zu erteilen und alle im Besitz befindlichen Exemplare sind zu vernichten – alles in allem ein sehr scharfes Schwert.
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Was wir dazu meinen?
Der Abmahner ist kein Neuling – die Gorillapod-Abmahnungen tauchen regelmäßig auf – der Rechteinhaber kontrolliert den Markt scheinbar sehr akribisch. Fakt ist: Ein geschütztes Zeichen und ein geschütztes Design darf grds. nur vom Rechteinhaber oder berechtigten Dritten genutzt werden – sofern also das Stativ seinem äußeren nach dem geschützten Muster stark ähnelt und die Marke gorillapod identisch oder ähnlich verwendet wurde, ist vermutlich etwas falsch gelaufen.
Dennoch halten wir Eckpunkte der Abmahnung, wie Gegenstandwert und Vertragsstrafe, für deutlich überhöht – jedenfalls in den uns vorliegenden Fällen.
Was tun?
In jedem Fall sollte die Abmahnung trotz der regelmäßig kurzen Fristen anwaltlich von einem Spezialisten überprüft werden – denn da es im Markenrecht im allgemeinen und hier im speziellen um hohe Gegenstandswerte geht, ist das finanzielle Risiko für den Abgemahnten entsprechend hoch.
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