
Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung von Frau Claudia Morgan wegen Verstößen im Wettbewerbsrecht vor. Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Angaben hinsichtlich der Materialbezeichnung beim Verkauf von Textilien und einer wettbewerbswidrigen Versandrisikoverteilung zu Lasten des Verbrauchers.
Inhaltsverzeichnis
Die Fakten
1. Grund: Der abgemahnte Händler habe angeblich
- Textilien angeboten, ohne dass Art und Gewichtsanteil der für die Textilerzeugnisse verwendeten Rohstoffe angegeben werden
- dem Verbraucher das Versandrisiko auferlegt, indem angegeben wurde, dass die Waren mit der Deutschen Post per Brief verschickt werden und dadurch dem Verbraucher der Eindruck vermittelt wurde, dass die unversicherte Sendung auf sein Risiko versendet wird
2. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
3. Gegenstandswert: 10.000 Euro
4. Weitere nützliche Informationen zu diesem Thema finden Interessierte hier
5. Sofort-Hilfe für Betroffene: Kontakt
Anmerkung
Nach unserem Kenntnisstand sind derzeit noch weitere Abmahnungen von Frau Claudia Morgan in Umlauf. Wir werden unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten. Wenn Sie betroffen sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
weitere News






48 Kommentare
Ich freue mich über Zuschriften: jederweiss@web.de
Aber dran verdienen tun sie alle!
Ich bin schon seit Monaten an der Sache dran. Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht!!! Von daher muss jeder seine eigene Anzeige machen.
Es reicht, denke ich lasse es jetzt auch vor Gericht gehen, denn so kann es nicht weitergehen.
wie ich sehe trifft es fast jeden und das scheint mir eine Vorgehensweise zu sein, die nur darauf abzielt, Geld dadurch einzunehmen, der Vorgang geht jetzt zum Anwalt, vg
Und zum Schuss gibt es eine negative Bewertung.
Wenn das jeder so macht, hat die Madam bald einen Newertungspunktestand von 95 %.
Der Champagner heute Abend geht definitiv auf mich!
Sorry, das ist typisch deutsch.
In meiner Heimat Sizilien würde man dies anders regeln.
Schnell, einfach und sauber!
Ich habe bereits in 2010 eine Abmahnung erhalten und finde es unfassbar, dass es dieser Frau erlaubt ist, über mehrere Jahre immer nach dem gleichen Prinzip, weiter zu machen!
Sollte es wirklich eine Sammelklage geben, so werde ich mich dieser gerne anschließen!!!