
Die Zahl der wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen hat weiter zugenommen: Häufig geht es dabei um Produktwerbung im Lebensmittelhandel. Ansonsten wurden u.a. vermehrt fehlende oder falsche Grundpreise abgemahnt. Im Markenrecht gab es neben einigen altbekannten Abmahnmarken wie "Mensch ärgere dich nicht" oder "EXPLORER" auch einige Neulinge zu verzeichnen.
Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht
Im Wettbewerbsrecht ging es u.a. um folgende Themen:
- Werbung mit Testsieger ohne Fundstellenangaben
- Kaffee: Werbung mit "bekömmlich"
- Werbung mit CE-Zertifiziert
- Verpackungsgesetz: Fehlende Registrierung
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- Lebensmittel: Irreführende Bezeichnung: Marmelade / Lebensmittelkennzeichnung / fehlende Widerrufsbelehrung
- Fehlende Grundpreise
- Werbung mit CE-Zertifiziert
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- Lebensmittel: Werbung mit "ohne Zucker"
- NEM: Irreführende Werbung ohne wissenschaftliche Belege
- Irreführende Angabe: Psychotherapeut
- Shampoo: Verbotene Inhaltsstoffe
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
Abmahnungen aus dem Markenrecht
Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls wird weiterhin auffallend viel im Markenrecht abgemahnt - diesen Monat ging es u.a. um folgende Marken:
- "Mensch ärgere Dich nicht"
Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier.
- "MV"
- "Junicorn"
- "Ebbe und Flut"
- "EXPLORER"
- "Panzer Glass"
Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marken finden Sie hier.
Sonstige Abmahnungen
Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnung - u.a. im Zusammenhang mit dem gut bekannten Bilderklau.
Weitere Infos hierzu finden Sie hier.
Tipp für Mandanten der IT-Recht Kanzlei
Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden im Mandantenportal eine ausführliche Zusammenstellung über die meistabgemahnten Begriffe in der Werbung und die Abmahnklassiker an sich.
Und übrigens: Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:
Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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