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Abmahnradar 360°: Alles über Abmahnungen

28.04.2020, 17:23 Uhr | Lesezeit: 5 min
Abmahnradar 360°: Alles über Abmahnungen

Abmahnradar: Ein Wort mit vielen Gesichtern. Wir schreiben uns seit Jahren auf die Fahnen, vor Abmahnungen zu warnen. Und deshalb informieren wir so hartnäckig darüber. Auf allen Kanälen: In unserem wöchentlichen Abmahnradar, exklusiv für unsere Mandanten zu den klassischen Abmahnfallen und sogar via App - die Abmahninfo für unterwegs…..

Abmahnungen waren und sind das Schreckgespenst für Händler. Und es kann jeden treffen: Sei es den Anfänger, der noch nicht das Wissen und die Routine hat und ggf. Anfängerfehler macht. Als auch den alteingesessenen Onlinehändler, der seit Jahren erfolgreich tätig ist, aber natürlich nicht jedes noch so exotische Abmahnthema kennen kann. Für all diejenigen versuchen wir durch Information Hilfestellung zu geben. Unser Motto: Wer mehr weiß, macht weniger Fehler – und bleibt eher abmahnfrei.

Abmahnradar 360°

Das bedeutet eine umfassende Information und Warnung vor Abmahnungen. Die IT-Recht Kanzlei nutzt hierzu verschiedene Kanäle:

1. Abmahnradar:

Einmal in der Woche berichten wir über die Abmahnungen der Woche. Schwerpunkt dabei sind die aktuellen und klassischen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen - wie etwa ganz aktuell das Thema Verkauf von Mundschutz und die Bewerbung von Corona-Schnelltests. Aber auch alle Abmahnungen, die uns aus dem Urheber- und Markenrecht erreichen werden besprochen. Denn gerade bei letzteren sind die Gegenstandswerte oft erschreckend hoch und die Abmahnungen daher unschön teuer.

Das Abmahnjahr fassen wir in einem Überblick zusammen – so hat der Interessierte alle wichtigen Abmahnthemen zusammengestellt zur Verfügung.

2. Abmahn-App

Praktisch: Unser App-mahnradar. Wir informieren über Abmahnungen aus dem Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht auch über unsere App - knapp, kurz und direkt.

Mit unserer Radar-App richten wir uns letztlich an alle Händler. Denn Abmahnungen gehen leider alle an – egal, ob es sich um Händler auf Plattformen oder mit eigenem Onlineshop oder auch nur Betreiber von social-media-accounts handelt. Und natürlich grenzen wir die Nutzung nicht nur auf Mandanten der IT-Recht Kanzlei ein. Die App ist für alle da, die sich für das Thema Abmahnungen interessieren.

Die App kann über die IOS- und Android-App Stores unter dem Namen "Abmahnradar" bezogen werden.

Alternativ nachfolgend gerne die Direktlinks:

Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.

3. Abmahninfo: Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei:

Exklusiv für unsere Mandanten stellen wir im Mandantenportal zahlreiche Informationen über das Thema Abmahnungen zur Verfügung. Unter dem Begriff Abmahnradar findet sich in der Infothek eine Zusammenstellung diverser Blacklists:

a) Fallen bei Verkauf bestimmter Produkte: Oftmals beziehen sich Abmahnungen auf Fehler im Zusammenhang mit bestimmten Produkttypen – etwa:

  • Biozide
  • Chemikalien
  • e-Zigaretten
  • Lebensmittel
  • Nahrungsergänzungsmittel
  • Schmuck

Aus dem Grund haben wir eine Checkliste für bestimmte Produkttypen erstellt, die einem besonders hohen Abmahnrisiko unterliegen. Dabei sind wir insbesondere auf die Punkte eingegangen, die in der Praxis bei bestimmten Produkten immer wieder falsch gemacht werden.

b) Häufig abgemahnte Begriffe: Gerade im Online-Handel wird gerne mit bestimmten Schlagworten/Werbeaussagen geworben - wie etwa

  • Garantie
  • ce-geprüft
  • Öko/Bio
  • versicherter Versand
  • Leder
  • Merinowolle

Um nur einige zu nennen, die sich in unserer Abmahnpraxis in den letzten Jahren hervorgetan haben. Unsere Blacklist gibt einen Überblick über die derzeit aus unserer Sicht am häufigsten abgemahnten Werbeaussagen.

c) Typische Abmahnfallen: in dieser Liste sind klassische Abmahnfallen im Bereich des Wettbewerbsrechts zusammengefasst. Zudem werden Wege aufgezeigt, wie Fehler und damit kostspielige Abmahnungen konkret zu vermeiden sind - rein exemplarisch etwa

Abmahnfalle Datenschutz:

  • Fehlende Datenschutzerklärung
  • Online-Kontaktformular - Einwilligung erforderlich?
  • SSL-Verschlüsselung bei Webformularen (z.B. Kontaktformular) Pflicht
  • Versand von Newslettern
  • Unzulässige Weitergabe von Kunden-E-Mailadressen an Paketdienstleister
  • Cookie-Hinweis erforderlich?

Oder das Impressum:

  • Verwendung von Sonderrufnummern für Kundenservicehotlines abmahnbar
  • Fehlen bestimmter Pflichtangaben: im Impressum
  • Klickbarer Link auf EU-Plattform zur Streitbeilegung
  • Impressum: Pflicht zur Benennung des redaktionell Verantwortlichen?
  • Angabe der WEEE-Registrierungsnummer im Impressum: verpflichtend für Hersteller von Elektrogeräten
  • Facebook: Problem mit Impressumsdarstellung

Und und und…also in jedem Fall ein umfangreicher Überblick der Abmahnfallen von A (wie amazon) bis Z (Zahlungsarten).

d) Häufig abgemahnte Markennamen: Die IT-Recht Kanzlei stellt neben den ganzen wettbewerbsrechtlichen Abmahntipps eine Liste aller ihr bekannten abgemahnten Markenbegriffe zur Verfügung. Die Liste wird stets weiterentwickelt und soll langfristig zur Vermeidung von Marken-Abmahnungen führen. Und ist damit zum Schreckgespenst für Markenabmahner geworden – ein Auszug der abgemahnten Markennamen, Buchstabe B:

  • Back to the Future (im Bereich Spielzeug)
  • Baseline (im Bereich Unterhaltungselektronik)
  • Bärentöter (im Bereich Sportgeräte)
  • Beefer (im Bereich Grillgeräte)
  • Better Rich (im Bereich Kleidung)
  • Bigtec (im Bereich Kabel)
  • Black Friday (im Bereich Werbung)
  • Blue-Ocean (u.a im Bereich Parfüm)
  • BMW & Emblem (u.a im Bereich Kfz-Zubehör)
  • Burberry-Check (in allen Bereichen)
  • Burberry Limited (im Bereich Bekleidung)
  • Butterfly (im Bereich Schuhe)
  • Bolero (im Bereich Getränke)
  • Borussia Mönchengladbach (im Bereich Merchandising)
  • BVB (im Bereich Merchandising)
1

Fazit

Mandanten der IT-Recht Kanzlei sind gut aufgestellt in Sachen Vermeidung von Abmahnungen – denn wir informieren umfänglich um alle heißen Abmahnthemen. Die Basis der Abmahnfreiheit bildet natürlich die Nutzung rechtswirksamer Rechtstexte – aber darum müssen sich unsere Mandanten ja ohnehin keine Gedanken machen.

Wer den Pflegeservice für Rechtstexte nutzt, ist in Sachen AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Impressum immer auf dem aktuellen Stand. Für alle anderen gilt: Es ist nie zu spät!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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